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Recht auf Sonderbetreuungszeit

Unterstütze neue ÖGB-Kampagne: Kinderbetreuung muss möglich sein!

Die Herbstferien sind da und das Corona-Chaos an Schulen und in Kindergärten nimmt kein Ende, obwohl PädagogInnen Tag für Tag ihr Bestes geben. Eltern sind verzweifelt und wissen nicht mehr, wie sie die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen sollen. Der ÖGB fordert daher dringend einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, damit Eltern nicht länger vom guten Willen der Arbeitgeber abhängig sind.

Politik lässt Eltern im Regen stehen
Die Politik hat seit März Zeit gehabt, sich Konzepte und Lösungen für die Probleme in der Kinderbetreuung zu überlegen – bis heute fehlt davon allerdings jede Spur.

„Es kann nicht sein, dass Eltern und speziell Frauen mit der Betreuungssituation allein gelassen werden.“
Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende

Fordere Abgeordnete auf, aktiv zu werden
Kinderbetreuung muss möglich sein – es braucht jetzt einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für alle ArbeitnehmerInnen! Unterstütze unsere Forderung und >>> schreibe jetzt deinen zuständigen Abgeordneten im Nationalrat ein E-Mail! Gemeinsam können wir sie überzeugen!
 

GUT ZU WISSEN
WAS IST DIE SONDERBETREUUNGSZEIT?

Aktuell gilt: Wenn die Schule oder der Kindergarten des Kindes geschlossen oder eingeschränkt wird und Eltern das Kind betreuen müssen, kann mit dem Arbeitgeber eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen vereinbart werden. Einen Rechtsanspruch auf diese Sonderbetreuungszeit gibt es aktuell nicht. Ob sie gewährt wird oder nicht, ist also vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig. Die Kosten werden derzeit zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.