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Hey Chef – Finger weg vom Trinkgeld!

Neue Infokampagne der Gewerkschaftsjugend am Start.

Das Trinkgeld gehört den ArbeitnehmerInnen! Daran besteht kein Zweifel. Dennoch gibt es rund um das Thema „Trinkgeld“ immer wieder viele Fragen und Unsicherheiten. "Wie mit Trinkgeld umzugehen ist, ist rechtlich klar geregelt", so Mario Drapela, gf. Bundesjugendvorsitzender. Trinkgeld ist grundsätzlich eine Schenkung von einem Dritten. Der Arbeitgeber darf das Trinkgeld daher nicht behalten. Bei Vereinbarung darf er aber das Trinkgeld einsammeln und an die Belegschaft verteilen. Wenn Trinkgeld in bestimmter Höhe vom Arbeitgeber vertraglich garantiert wird, gilt es hingegen als Entgelt.

Um Missbrauch von Trinkgeldern zu verhindern, startet die Gewerkschaftsjugend eine Informationskampagne. Unter dem Motto "Passt schon! Danke für faires Trinkgeld" sollen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber für die richtige Verwendung von Trinkgeldern sensibilisiert werden. "Damit alle wissen: Wenn sich der Chef das Trinkgeld unter den Nagel reißt, muss man sich das nicht gefallen lassen", betont Drapela.

Die wichtigsten Fakten zum Thema findest du hier
>> Trinkgeld: 15 Fragen - 15 Antworten


Guter Service und Freundlichkeit verdienen ein faires Trinkgeld – Passt schon!