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Meine Lehre werde ich in dem Betrieb nicht beenden

Manchmal entschließt man sich, die Ausbildung bzw. auch das Dienstverhältnis in einem bestimmten Betrieb nicht mehr auszuüben und zu beenden. Wenn es keinen Ausweg geben sollte und du deine Ausbildung in deinem Betrieb nicht fertigmachen willst/kannst, mußt du Folgendes wissen: Die Lehre ist kein Dienstverhältnis, sondern ein befristetes Ausbildungsverhältnis für die Dauer deiner Lehrzeit.

Mit Lehrbeginn startet die dreimonatige Probezeit, in dieser Zeit kann der Lehrberechtigte sowie der Lehrling ohne Begründung das Lehrverhältnis auflösen (für Lehrlinge unter 18 Jahren nur mit dem Erziehungsberechtigten).

Nach diesen 3 Monaten gilt für die ­Auflösung des Lehrverhältnisses ­Folgendes: Aufgrund des Berufsausbildungsgesetzes musst du eine sogenannte „Belehrung“ bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte bzw. beim Arbeits- und Sozialgericht machen. Dies dient der Information für dich sowie zur Aufklärung deiner Rechte und Pflichten. Danach hast du die Möglichkeit, mit deinem Arbeitgeber den Vertrag aufzulösen.

Achte darauf, dass du dich mit dem Arbeitgeber einigst und eine einvernehmliche Lehrvertragsauflösung erreichst. Somit hast du alle Ansprüche sowie den Anspruch auf Arbeitslosengeld, bis du eine neue Lehrstelle findest.

Wenn du einseitig (von dir aus) das Lehrverhältnis auflöst, verfallen gewisse Ansprüche!

Der Arbeitgeber hat ebenfalls die Möglichkeit, das Lehrverhältnis aufzulösen, jedoch ist das oft nicht so einfach, wie es oftmals gesagt wird. Bevor du andenkst, dein Lehrverhältnis aufzulösen, informiere dich bei der Gewerkschaft vida, um auf der sicheren Seite zu sein!

Achtung: 3 Monate Probezeit. Auflösung ­jederzeit ­möglich!

TIPP: Es empfiehlt sich, bereits eine neue Lehrstelle zu haben, um bei der Ausbildung nahtlos ­weiterlernen zu ­können.