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Ich bin jetzt Lehrling, worauf muss ich achten?

#URLAUB 

Urlaub: 30 Werktage im Jahr oder 2 Tage pro Monat
Deine Schulzeit und die damit verbundenen Ferien hast du nun nicht mehr, daher ist es wichtig zu wissen, dass dir im Jahr 30 Werktage (Mo.-Sa.) zur freien Verfügung stehen.

ACHTUNG! Urlaub nehmen kannst du nur, wenn du dich mit deinem Arbeitgeber absprichst. Speziell Lehrlinge/Jugendliche können verlangen, dass mindestens zwei Wochen ihres Urlaubes zwischen dem 15. Juni und 15. September liegen.

TIPP: Gib den gewünschten Urlaub früh genug bekannt, damit der Betrieb rechtzeitig über
deine Abwesenheit Bescheid weiß.




#KRANKHEIT

Wenn du krank bist, schreibt nicht mehr dein Erziehungsberechtigter deine  Entschuldigungen. Stattdessen muss du zum Arzt gehen und dich krankschreiben
lassen.


Wichtig: Den Vorgesetzten so bald als möglich über deine Krankheit informieren. Nach Beendigung des Krankenstandes ist die Krankmeldung dem Vorgesetzten
unverzüglich auszuhändigen.




#ÜBERSTUNDEN

Darfst du als Lehrling Überstunden machen?

Überstunden sind nur für Jugendliche über 16 Jahren, nur für Vor- und  Abschlussarbeiten und höchstens eine halbe Stunde pro Tag zulässig, aber insgesamt maximal drei Stunden pro Woche.
 
TIPP: Schreib dir deine Arbeitszeiten auf! Umso besser können wir, im Fall der Fälle, deine Überstunden und etwaige nicht geleistete Zahlungen errechnen.


 
#RUHEZEITEN 

​Wie sieht die Ruhezeit für Lehrlinge unter 18 Jahren aus?

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens zwölf Stunden betragen.
Zum Beispiel: Der Arbeitsschluss erfolgt um 22 Uhr, daher wäre der frühestmögliche
Arbeitsbeginn am nächsten Tag um 10 Uhr.



 

#PAUSEN

Wann steht dir eine Pause zu?
Die tägliche Ruhepause muss mindestens eine halbe Stunde betragen, sofern die Tagesarbeit mehr als 4 ½ Stunden beträgt. Die Pause muss spätestens sechs Stunden
nach Arbeitsbeginn gewährt werden!


Pausen: Mindestens 1/2 Std. ab 4 1/2 Std. Arbeit täglich

 

#NACHTARBEIT

Wie sieht es mit Lehrlingen und der Nachtarbeit aus?
Jugendliche bis 16 Jahren dürfen nicht zwischen 20 bis 6 Uhr arbeiten. Jugendliche
über 16 Jahren dürfen bis 23 Uhr arbeiten, aber nur, wenn vor Aufnahme der Arbeiten
und weiters in jährlichen Abständen eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wird.


 

#ARBEIT AN SONNTAG

Wie sieht es mit Lehrlingen unter 18 Jahren und der Sonntagsbeschäftigung aus?
Lehrlinge müssen jeden zweiten Sonntag frei bekommen! Ausnahme bei "Blockbeschäftigung“: Lehrlinge dürfen an 23 aufeinander folgenden Sonntagen beschäftigt werden und dann jedoch an keinem weiteren. Es besteht die Möglichkeit, die 23 Sonntage auf höchstens zwei Blöcke aufzuteilen, von denen einer zwölf und der andere elf aufeinander folgende Sonntage umfasst.

Sonntag: Maximal 2x pro Monat arbeiten!


 

#DEIN BERUFSBILD

Für jeden Lehrberuf gibt es Ausbildungsvorschriften ein sogenanntes Berufsbild, welches Dir Dein Ausbildungsbetrieb zu vermittelnden Fähigkeiten und Kenntnisse näherbringen soll. Im Berufsbild steht in welchem Lehrjahr was und wie zu vermitteln ist. (Handhabung, Kenntnisse, Mithilfe, Selbstständiges Durchführen)
Hierfür bietet es ebenfalls Aufstiegs- und Karrierechancen.

Für Fragen über dein Berufsbild steht dir die Gewerkschaft vida gerne zur Verfügung.
www.vidajugend.at

 

#KOLLEKTIVVERTRAG

Was ist ein Kollektivvertrag (KV) und was sagt er aus?
Der Kollektivvertrag regelt unter anderem Mindestgehalt/-lohn, welches/welchen
jede(r) ArbeitnehmerIn erhalten muss! Überstundenzuschläge, Arbeitszeiten, Freizeitregelungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und viele weitere Besserstellungen für ArbeitnehmerInnen stehen ebenfalls im KV!

Wenn du Fragen zu deinem Kollektivvertrag hast bzw. du dir unsicher bist, ob in deinem Betrieb alles rechtlich korrekt abläuft, wende dich an deine

Gewerkschaft vida
www.vidajugend.at

Telefon +43 1 53444 79 062