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KV-Abschluss für Schädlingsbekämpfung: 1.500 Euro Mindestlohn überschritten

Gewerkschaft vida: Plus 1,5 Prozent mehr Einkommen für die unterste Lohngruppe – Durchschnittlich 1,36 Prozent mehr Lohn.

In der Schädlingsbekämpfung konnte die Gewerkschaft vida mit den heute abgeschlossenen Kollektivvertragsverhandlungen erstmals für alle Lohngruppen die Grenze für den zwischen den Sozialpartnern bis 30. Juni 2017 zu verhandelnden Mindestlohn von 1.500 Euro brutto überschreiten, ist die zuständige vida-Fachsekretärin für den Bereich Gebäudemanagement, Ursula Woditschka erfreut. Der monatliche Mindestlohn für 40 Stunden pro Woche beträgt ab 1. März 2017 für Hilfskräfte 1.512,04 Euro brutto.

Fachkräfte mit Lehrabschluss erhalten künftig 1.841,12 Euro. Für Lehrlinge steigt die Entschädigung im ersten Lehrjahr von 639 auf 648 Euro monatlich, im zweiten Lehrjahr von 826 auf 837 Euro und im dritten Lehrjahr von 1.013 auf 1.026 Euro. In Prozent werden die Monatslöhne für die unterste Lohngruppe um den Faktor 1,5 erhöht. Der Erhöhungsschnitt für alle Lohngruppen beträgt 1,36 Prozent.

Zudem haben sich die Sozialpartner darauf geeinigt, ab April Verhandlungen über eine zeitgemäße Modernisierung des KV-Rahmenrechts für die Schädlingsbekämpfung, das noch aus den 90er-Jahren stammt, zu starten, kündigt Woditschka an. „Ich hoffe, dass wir mit einem moderneren KV-Rahmenrecht und einer verbesserten Entlohnung wieder mehr junge Menschen für einen Beruf mit guten Jobaussichten und Ganzjahresbeschäftigung begeistern können", so vida-Gewerkschafterin Ursula Woditschka abschließend.