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vida-Hebenstreit zu Bestbieterprinzip: Novelle zum Vergaberecht „nicht verwässern“

Auch in Verkehrs- und Dienstleistungsbranchen muss zukünftig mit verpflichtenden sozial- und Qualitätskriterien ausgeschrieben werden.

Für einen „nicht verwässerten Beschluss“ der Novelle zum Bundesvergabegesetz, die sich noch bis zum 3. April 2017 in parlamentarischer Begutachtung befindet, durch den Nationalrat plädiert Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida. Der Gewerkschafter begrüßt das Zustandekommen des Entwurfs, in welchem  nun verpflichtende Bestimmungen zur Anwendung von Sozial- und Qualitätskriterien sowie des Bestbieterprinzips bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand implementiert werden sollen.

Konkret gehe es dabei darum, dass zukünftig bei der öffentlichen Auftragsvergabe auch in den Branchen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, Gebäudereinigung, Bewachung und bei öffentlichen Verkehrsdiensten (Bestimmungen des Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes) im Rahmen des Bestbieterprinzips – wie schon in der Baubranche üblich – Sozial- und Qualitätskriterien verpflichtend zur Anwendung kommen sollen. „Jahrelange Forderungen der Gewerkschaft vida können nun umgesetzt werden. Das wird zu deutlichen Verbesserungen für die Beschäftigten in den von uns vertretenen Branchen führen“, ist Hebenstreit überzeugt.  

Ein Beschluss der Novelle hätte zur Folge, dass zukünftig neben dem Preis zusätzlich Qualitätskriterien – u.a. auch soziale Kriterien – bei Vergaben zur Anwendung kommen müssten. Beispiele für solche Kriterien seien die Berufserfahrung des Personals, Ausbildung von Lehrlingen, Einstellungsbereitschaft von Langzeitarbeitslosen oder spezielle Frauenförderungsmaßnahmen (z. B spezielle Weiterbildungsangebote) aber auch betriebliche Gesundheitsförderungsprogramme zur Arbeitsplatzerhaltung für ältere Beschäftigte. Gerade letzteres würde dazu führen, dass ältere und erfahrene ArbeitnehmerInnen zu einem Wettbewerbsvorteil bei öffentlichen Ausschreibungen werden. Das wäre wiederum ein wirksamer Beitrag zur Erreichung des erklärten Regierungsziels, das faktische Pensionsantrittsalter weiter anzuheben, so der vida-Gewerkschafter. 

Eine notwendige Verbesserung stelle auch der verpflichtende Personalübergang (für die Beschäftigten freiwillig) bei einem Betreiberwechsel im Busbereich dar. „Das wäre eine wesentliche Maßnahme, um Lohn- und Sozialdumping einen Riegel vorzuschieben. Das Personal könnte so nicht mehr schnell gekündigt und dann gleich wieder zu billigeren Konditionen vom neuen Betreiber eingestellt werden“, erklärt Hebenstreit. Noch fehle dieser Punkt aber in der Novelle. Der vida-Vorsitzende ist aber zuversichtlich, dass es gelingen werde, diesen Passus auch noch für die BuslenkerInnen in der novellierten Fassung des Vergaberechts erreichen zu können.