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Gewerkschaft zu Vergaben: Qualitätskriterien auch für Transportbereich verankern

vida-Delfs: Auch andere Dienstleistungsbeschäftigte durch Billigstbieterprinzip stark unter Druck: 60 bis 90 Prozent Personalkosten verschärfen Wettbewerb.

Für den Beschluss verbindlicher Bestbieterkriterien, wie sie das Bundesvergabegesetz seit März 2016 im Baubereich vorsieht, bei Linienausschreibungen im Verkehrsbereich plädiert Karl Delfs, Bundessekretär des Fachbereichs Straße in der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida. „Insbesondere im Busbereich stehen Betriebe mit sozialer Verantwortung, die auch älteres und gut ausgebildetes Personal zu fairen Konditionen beschäftigen, durch Lohn- und Sozialdumping der Billigstanbieter längst schwer unter Wettbewerbsdruck“, warnt Delfs. „Wenn es Ziel der Politik ist, Menschen über 50 Jahre fair entlohnt länger in Beschäftigung zu halten, braucht es dafür entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen und Chancen. Das Billigstbieterprinzip führt sie aber derzeit in die Sackgasse der Altersarbeitslosigkeit“, appelliert der Verkehrsgewerkschafter an Regierung und Nationalrat, als ersten Schritt das Bestbieterprinzip bei der Ausschreibung von Busleistungen in der kommenden Novelle zum Bundesvergabegesetz zu verankern.

Betrachte man den Transportsektor, seien Lohn- und Sozialdumping vor allem im Bereich des Linienbusses bereits länger ein riesiges Problem für viele ältere Beschäftigte, so der vida-Verkehrsgewerkschafter weiter. Bei der Preisbildung im Busbereich liege der Personalkostenanteil bei 60 Prozent. „Viel Spielraum bei der Angebotsgestaltung bleibt da im beinharten Wettbewerb auf der Straße nicht übrig. Preiskämpfe werden hauptsächlich auf dem Rücken des Personals ausgetragen“, kritisiert Delfs.

Aber auch in anderen Dienstleistungsbranchen wie etwa in der Bewachung oder Reinigung (ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der vida) „beginnt der Hut zu brennen“, weil hier das Billigstbieterprinzip den Löhnen und somit den Beschäftigten immer stärker zusetze. Lohn- und Personalkosten mit oft bis zu 90 Prozent würden in diesen beiden Branchen noch stärker als in der Transportbranche durchschlagen, rechnet der Gewerkschafter vor.

„Es wäre deshalb am gerechtesten, wenn zukünftig bei der Vergabe sämtlicher öffentlichen Aufträge das Best- statt des Billigstbieterprinzips zum Tragen kommen würde. Schließlich geht es beim jährlichen Vergabevolumen der öffentliche Hand nicht um irgendwelche ‚Peanuts‘ sondern um Aufträge jenseits der 40 Milliarden Euro an Steuergeldern“, so Delfs. „Es kann mit Sicherheit kein Fehler sein, wenn von diesen hohen Summen vor allem Betriebe etwas haben, die dazu bereit sind, ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen, die faire Löhne und Gehälter bezahlen, ältere ArbeitnehmerInnen beschäftigen und auch Lehrlinge ausbilden. Nur mit dem Sieg des Bestbieterprinzips kann unterm Strich sowohl für faire Unternehmen als auch für die ArbeitnehmerInnen und SteuerzahlerInnen eine Win-Win-Situation entstehen“, bekräftigt Delfs.

Der vida-Verkehrsgewerkschafter fordert deshalb die Landeshauptleute auf, nicht nachzuvollziehenden Blockaden und Querschüsse gegen die Einführung des Bestbieterprinzips aufzugeben. „Das Zerreden des Bestbieterprinzips hinter vorgeschobener Länderbürokratie muss ein Ende haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass auch nur ein Landeshauptmann Schuld am sozialen Abstieg von ArbeitnehmerInnen und am Niedergang von verantwortungsvoll am Markt handelnden Unternehmen mit guten Arbeitsplätzen sein will? Falls doch, werden wir dies öffentlich aufzeigen“, kündigt Delfs an.