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vida zu Steiermärkische Landesbahn: Verantwortung zu spät wahrgenommen

vida-Hebenstreit fordert genaue Prüfung der neuen technischen Sicherungsmaßnahmen durch die Behörden

"Fakt bleibt, die Verantwortlichen der Steiermärkischen Landesbahn haben leider unter Missachtung der Gesetzeslage zu spät erkannt, dass Verantwortung auch rechtzeitig wahrgenommen werden muss", erklärt Roman Hebenstreit, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn in der Gewerkschaft vida, zum heutigen Artikel in der "Kleinen Zeitung", wonach die tödliche Unfall-Strecke bei Peggau-Übelbach erst jetzt sicherheitstechnisch aufgerüstet wurde. Zwei Tote - darunter der junge Lokführer - und sechs Verletzte forderte das Zugunglück am 6. Mai 2015. "Es ist einfach nur widerlich und menschenverachtend, wenn nun erneut versucht wird, dem ums Leben gekommenen Lokführer, die Schuld in die Schuhe zu schieben", kritisiert Hebenstreit die Geschäftsführung der Steiermärkischen Landesbahn.

Dass die Landesbahn hier zehn Jahre lang nichts unternommen habe, zeuge von einem erschreckenden Moralverständnis, so Hebenstreit weiter. Auch dass die Behörden nicht gehandelt haben, sei unerklärlich. Schließlich habe das Verkehrsarbeitsinspektorat bei den Landesbahnen seit 2010 in der gesamten Steiermark wiederholt systematische und organisatorische Mängel bei diesen angezeigt. Diese Verwaltungsstrafverfahren seien bis heute offen. Für die Strecke Peggau-Übelbach habe die Eisenbahnbehörde im Sommer 2013 die Sicherheitsgenehmigung erteilt, obwohl sich genau diese Strecke auf der Mängelliste befunden haben soll, wie die Kleine Zeitung heute berichtet.

Es habe sich erst ein tragisches Unglück mit zwei Todesopfern und Millionenschaden ereignen müssen, bis sich die Geschäftsführung der Landesbahn zu einer dazu in Relation lächerlich kleinen Investition durchringen habe können. "Bei der Gewerkschaft vida liegen seit dem Unfall mehr als eine Meldung über Vorfälle bei der Steiermärkischen Landesbahn vor. Die Verantwortlichen haben diese Meldungen schlichtweg ignoriert - das traurige Ergebnis dieses unverantwortlichen Handelns ist leider bekannt", sagt Hebenstreit.

"Die neuen technischen Sicherungsmaßnahmen der Landesbahn sind zuerst genau durch die Behörden zu prüfen. Es darf nicht sein, dass die Verantwortung auf einen anderen Mitarbeiter, wie beispielsweise den Fahrdienstleiter, abgeschoben wird", kritisiert Hebenstreit. Das Arbeitnehmerschutzgesetz und das Eisenbahngesetz sehen hier eindeutige Regelungen vor, wie mit solchen Vorfällen umgegangen werden müsse. "Es sind Maßnahmen zu treffen, die eine Wiederholung solcher Vorfälle verhindern. Eigentlich hätte die verantwortliche Geschäftsführung diese sicherheitstechnischen Verbesserungen schon längst umsetzen müssen. Schon alleine deswegen, nachdem sich 2005 bei der Pinzgaubahn ein vergleichbarer Unfall ereignet hat", hält der vida-Gewerkschafter fest und fügt hinzu: "Nicht umsonst haben alle anderen Bahnen bereits seit Jahren entsprechende technische Systeme im Einsatz."

Die technischen Sicherungsmaßnahmen seien zudem so zu wählen, dass sich die Fehler sofort offenbaren, bevor es überhaupt noch zu einem Unfall kommen könne. "Ohne genaue Prüfung durch die Behörden kann nicht ausgeschlossen werden, dass wieder am Sicherungssystem gespart wurde", warnt Hebenstreit.

Auszug aus dem Eisenbahngesetz:

§ 39b. (1) Das Sicherheitsmanagementsystem hat folgende wesentliche Bestandteile zu enthalten:
 8. Verfahren, die sicherstellen, dass Unfälle, Störungen, Beinaheunfälle und sonstige gefährliche Ereignisse gemeldet, untersucht und ausgewertet werden und die notwendigen Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen werden;

Auszug aus dem Arbeitnehmerschutzgesetz

Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung)
 § 4. (1) Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 anzuwenden.