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Neuer KV für alle DienstnehmerInnen der österreichischen Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen

Verhandlungspartner einigen sich auf einen neuen Kollektivvertrag für ArbeiterInnen und Angestellte.

Der Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen in der WKÖ sowie die Gewerkschaften GPA-djp und vida haben einen neuen Kollektivvertrag für alle DienstnehmerInnen der österreichischen Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen unterschrieben. Dieser tritt am 1.1.2016 in Kraft.
Neu ist, dass der Kollektivvertrag neben ArbeiterInnen nun auch für Angestellte gilt. Weiters wurde in einem konstruktiven Klima ein neues, modernes Entlohnungsschema mit praxisgerechten Tätigkeitsbeschreibungen erörtert.

Entscheidender Schritt nach vorne

"Mit diesem Abschluss wurde ein Meilenstein für die Branche gesetzt. Uns war besonders die Rechtssicherheit ein Anliegen, die nun mit dem neuen Kollektivvertrag gegeben ist", betont Fachverbandsobmann KR Werner Sackl. Im Rahmen von eigenen Informationsveranstaltungen werden der Fachverband bzw. die Fachgruppen den Mitgliedsbetrieben die neuen Regelungen näher bringen.

Mit dem neuen Kollektivvertrag werden auch aktuelle Entwicklungen bei Tankstellen arbeitsrechtlich beantwortet, Stichwort Tankstellenshops. "Betriebe der Kategorie 2, also jene, die erlaubter Weise eine Verkaufsfläche von mehr als 80 Quadratmetern haben, müssen ab 1.1.2016 erweiterte Zeit-Zuschläge zahlen", erklärt der stv. GPA-djp-Geschäftsbereichsleiter Manfred Wolf.
Neben flexiblen Arbeitszeitmodellen gibt es künftig auch Änderungen, was die Abrechnung der Nachtarbeit betrifft. Es wurde ein Mechanismus vereinbart, der den Nachtzuschlag prozentmäßig an die Lohnordnung bindet.

Genaue Tätigkeitsbeschreibung in sechs Verwendungsgruppen

"Ein weiteres Kernelement dieses neuen Kollektivvertrages ist, dass Tätigkeitsfelder in Zukunft deutlich klarer definiert sind", hält der zuständige Fachbereichssekretär der Gewerkschaft vida, Andreas Gollner, fest. "Mit diesen realistischen Tätigkeitsbeschreibungen kann viel genauer zugeordnet werden, wer ArbeiterIn oder Angestellter ist. Falscheinstufungen können so von vornherein vermieden werden", so der vida-Gewerkschafter.

Alle Beteiligten sind sich einig, einen zeitgemäßen und modernen Kollektivvertrag entwickelt zu haben, der auf die Bedürfnisse der Branche eingeht und für alle Beschäftigten eine Mindestentlohnung von 1.500 Euro ab spätestens 2018 vorsieht.