vida

Bewachungsgewerbe: KV-Abschluss bringt für 2016 Lohnplus von 1,6 Prozent

Gewerkschaft vida: Wochenarbeitszeit im Wachdienst erneut reduziert - Bestbieterprinzip auch für Auftragsvergaben in der Bewachung anwenden

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 10.000 Beschäftigten im Bewachungsgewerbe zwischen der Gewerkschaft vida und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister wurden für das Jahr 2016 mit einem Lohnzuwachs in der Höhe von 1,6 Prozent abgeschlossen. Der Abschluss gilt für alle Verwendungsgruppen mit Ausnahme des Wachdienstes. Die unterste Lohngruppe liegt somit bei einem Stundensatz von 8,46 Euro brutto. Der Abschluss gilt ab 1. Jänner 2016; die Laufzeit beträgt ein Jahr.

Die Sozialpartner haben zudem für das Jahr 2016 die dritte und finale Etappe der bereits 2013 beschlossenen Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich in der Verwendungsgruppe Wachdienst vollzogen. Für diese Gruppe wurde wie schon in den beiden vorangegangenen Jahren die wöchentliche Normalarbeitszeit (inklusive Arbeitsbereitschaft) um weitere zwei Stunden von 50 auf 48 Stunden reduziert. In Summe entspricht dies für die Beschäftigten im Wachdienst einer Lohnerhöhung um 4,1 Prozent ab 1. Jänner 2016.

„Aufgrund der im Vorjahr von den Sozialpartnern gegründeten Arbeitsgruppe konnte gemeinsam mit den Arbeitgebern auch zum Thema Wegzeitvergütung eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Künftig werden den Beschäftigten die Wegzeiten bei kurzfristigen Diensten mit dem amtlichen Kilometergeld bezahlt“, sagt Johann Schwabegger, Verhandlungsleiter der Gewerkschaft vida, Fachbereich Gebäudemanagement. Zudem konnte die Einrichtung einer weiteren Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von rahmenrechtlichen Verbesserungen im Kollektivvertag zwischen den Sozialpartnern vereinbart werden.

Schwabegger lobt das konstruktive Klima bei den Verhandlungen mit dem zuständigen Fachverband in der Wirtschaftskammer. „Das hat dazu beigetragen, dass die Beschäftigten im kommenden Jahr einen Reallohnzuwachs und somit ihr gerechtes Stück vom Kuchen erhalten“, bekräftigt Schwabegger.

Best- statt Billigstbieterprinzip auch in der Bewachung anwenden! 

Die Gewerkschaft vida fordert wie im Verkehrsbereich auch im Bewachungsgewerbe bei Ausschreibungen von öffentlichen Auftragsvergaben durch Bund, Länder und Kommunen – beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen oder Baustellensicherungen – die Anwendung des Bestbieter- statt des Billigstbieterprinzips. Das Bestbieterprinzip werde durch den Bund und seine Unternehmen wie ÖBB oder Asfinag bereits bei Bauausschreibungen angewendet. „Genauso wie bei der Ausschreibung von Buslinien, fordern wir die Anwendung des Bestbieterprinzips auch für das Bewachungsgewerbe“, sagt vida-Vorsitzender Gottfried Winkler. „Das derzeit vorherrschende Billigstbieterprinzip führt einerseits zu Lohn- und Sozialdumping auf dem Rücken der Beschäftigten. Andererseits benachteiligt es bei Vergaben Unternehmen, die sich an Kollektivvertragsbestimmungen und faire Bedingungen für ihre MitarbeiterInnen halten. Zusammen geht das alles auf Kosten der Qualität von Dienstleistungen. Das Billigstbieterprinzip muss deshalb weg“, bekräftigt Winkler.