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Kollektivvertragseinigung: Erhöhung der Mindestlöhne für Handelsarbeiter/-innen um 1,55%

Neuer Kollektivvertrag gilt ab 1. Jänner 2016 - Themen aus dem Rahmenrecht werden in Gesprächen zwischen den Sozialpartnern weiter behandelt.

Die Sozialpartner im heimischen Handel, die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft vida, haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag für Handelsarbeiter/-innen in Österreich geeinigt.

Der Abschluss sieht folgende Regelungen vor:

Die Mindestlöhne werden um 1,55% erhöht. Die am 31.12.2015 bestehenden Überzahlungen werden aufrechterhalten.

Darüber hinaus wird die Kältezulage auf 0,74 Euro, die Nachtzulage auf 1,42 Euro erhöht.

Das Rahmenrecht im Kollektivvertrag wurde durch den Abschluss nicht verändert. „Das nimmt die ArbeitnehmerInnenseite mit Bedauern zu Kenntnis. Aber uns ist eine solide Änderung nach guten Gesprächen wichtiger, als lauwarme Kompromisse und Schnellschüsse“, so der zuständige Fachbereichssekretär der Gewerkschaft vida, Andreas Gollner.

Die Sozialpartner haben vereinbart, einige Themen aus dem Rahmenrecht – wie zum Beispiel jenes der Zulagen - im Rahmen von Gesprächen im Laufe des Jahres 2016 weiter zu behandeln. „Eine Änderung des Rahmenrechts muss gut überlegt sein und braucht eine entsprechende Vorbereitung, damit der Kollektivvertrag weiter lesbar und klar bleibt", betont der Obmann der Bundessparte Handel und Kollektivvertrags-Chefverhandler, Peter Buchmüller.