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Hotel- und Gastgewerbe: Sozialpartner legen Details für flexible Nachtruhe vor

Start für eigenes Ruhezeitkonto am 1. März 2016.

Wenige Tage nach der Einigung auf eine Änderung der Nachtruhe für bestimmte Betriebe im Hotel- und Gastgewerbe legen die Sozialpartner jetzt die Details vor. Konkret geht es um die im Kollektivvertrag festgelegten notwendigen Ausführungsbestimmungen. Wie vereinbart, kann die flexible Gestaltung der Nachtruhe somit am 1. März 2016 in Kraft treten.

Die Fachverbände Gastronomie und Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft vida haben festgelegt, dass die Vereinbarung für vollzeitbeschäftigte ArbeiterInnen in Küche und Service in Saisonbetrieben gilt. Diese Betriebe müssen Halbpension anbieten, also einen Schwerpunkt auf Frühstück und Abendessen haben. Während der Dauer der Beschäftigung muss den ArbeiterInnen eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden bzw. darf der Wohnsitz nicht weiter als 30 km vom Betrieb entfernt sein.

Ruhezeitkonto wird eingeführt

Ab März 2016 kann die Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen auf acht Stunden verkürzt werden und wird auf einem eigens eingerichteten Ruhezeitkonto erfasst. Parallel dazu führen die UnternehmerInnen Arbeitsaufzeichnungen durch. Das Ruhezeitkonto ist möglichst zeitnah  - in Früh- oder Abenddienstblöcken im Mindestausmaß von drei Stunden - abzubauen. Um einen höheren Erholungswert für die ArbeitnehmerInnen sicherzustellen, empfehlen die Sozialpartner Ruhezeiten in ganzen Tagen (8 Stunden) abzubauen. Wird stundenweise abgegolten, dann sind die Ruhestunden von der täglichen Höchstarbeitszeit abzuziehen. Beispiel: Werden von der 10-stündigen Höchstarbeitszeit vier Stunde Ruhezeit abgezogen, bleiben somit sechs Stunden über, in denen die Beschäftigten im Einsatz sein dürfen. Ist es nicht möglich das Ruhezeitkonto bis zum Ende der Beschäftigung vollständig abzubauen, so verlängert diese Zeit die Dauer der Beschäftigung. Hat eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer z.B. noch 16 Stunden auf dem Ruhezeitkonto, so verlängert sich die Dauer der Beschäftigung um zwei Tage.

Umfassende Information für Betriebe und Beschäftigte

Beide Sozialpartner betonen, dass die Vorlaufzeit bis zum Start der flexiblen Nachtruhe am 1. März 2016 für intensive Schulungen der Betriebe, aber auch für umfangreiche Informationen für die Beschäftigten genutzt wird. So soll ein rechtlich korrekter Start der Änderungen sichergestellt werden. Möglich gemacht wurde die neue Ruhezeitregelung durch die konsequente gemeinsame Arbeit, unterstreichen die Verhandlungsführer der WKÖ und der Gewerkschaft vida abschließend. Es gehe jetzt darum, diesen fruchtbaren Schwung auch für kommende Verhandlungen für weitere Teile des Rahmenrechts mitzunehmen.