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Wimmer/Hebenstreit/Muchitsch: Angleichung der Kündigungsfristen wird in 100 Tagen umgesetzt

Nein zu fadenscheinigen Kompromissen zulasten der ArbeiterInnen – Arbeitgeber müssen Beschlüsse des Parlaments. respektieren
„In 100 Tagen hat die Ungleichbehandlung von ArbeiterInnen und Angestellten ein Ende. Die Angleichung der Kündigungsfristen am 1. Juli ist ein arbeitsrechtlicher Meilenstein, für den die Gewerkschaften lange gekämpft haben“, zeigen sich die Gewerkschaftsvorsitzenden Rainer Wimmer (PRO-GE), Roman Hebenstreit (vida) und Josef Muchitsch (GBH) erfreut. Während das Angestelltengesetz bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine Frist von mindestens sechs Wochen vorsieht, liegt diese bei ArbeiterInnen im Extremfall bei nur einem Tag. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, dass es hier endlich zu Anpassungen komme. „Unser Beschluss steht fest. Die Gewerkschaften werden sich auf keine fadenscheinigen Kompromisse zulasten der Arbeiterinnen und Arbeiter einlassen, auch wenn die Arbeitgeberseite noch so darauf drängt“, halten die Gewerkschaftsvorsitzenden fest.
 
Die Gewerkschafter erinnern daran, dass die rechtliche Angleichung von Arbeiterinnen und Angestellten bereits im Oktober 2017 mit deutlicher Mehrheit im Parlament beschlossen wurde. Während die gleichen Rechte bei Dienstverhinderung und Krankenstand bereits umgesetzt wurden, fehlen jetzt noch die Kündigungsfristen. Die Arbeitnehmerseite habe Entgegenkommen gezeigt und zugestimmt, dass aufgrund der Corona-Krise die Umsetzung nicht bereits am 1. Jänner 2021 erfolgen müsse. Jetzt sei zu erwarten, dass der vereinbarte Termin hält. Die Arbeitgeber sind aufgefordert, Respekt vor der Demokratie zu zeigen und parlamentarische Beschlüsse anzuerkennen.
 
Besonders bedauerlich sei, dass nun auf Kollektivvertragsebene versucht werde, die Angleichung der Kündigungsfristen zu unterlaufen. „Wir akzeptieren, dass es für Saisonbranchen flexiblere Regelungen braucht. Die Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmebestimmungen für Saisonbetriebe muss jedoch auf klaren, einheitlichen und objektiv nachprüfbaren Kriterien beruhen. Die Gewerkschaften werden aber nicht zustimmen, wenn einzelne Branchen versuchen, sich ohne schlüssige Begründung als Saisonbranchen zu definieren, um Vorteile für sich herauszuschlagen. Wir werden die Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter verteidigen und in dieser Frage keinen Millimeter nachgeben“, betonen die Gewerkschaftsvorsitzenden abschließend.
 
 
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