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Doch keine Einigung vor Weihnachten für den überfälligen neuerlichen Trinkgeldersatz

vida-Hebenstreit-Tusch: „Arbeitgebervertreter bei Trinkgeld-Hunderter für Gastronomie und Hotellerie vom WKÖ-Präsidenten abwärts ohne Handschlag-Qualität“

Kurz vor Beginn des zweiten sanften Lockdowns haben sich die Sozialpartnerpräsidenten und die Bundesregierung darauf verständigt, ArbeitnehmerInnen den Ausfall von Trinkgeldern teilweise auszugleichen. Um dies auch rechtlich abzusichern, wurde dazu Mitte November in einem Zusatz-KV zwischen der Gewerkschaft vida und den Fachverbänden Hotel und Gastronomie eine Corona-Zulage in Höhe von 100 Euro abgeschlossen. „Ein wesentlicher Teil dieses Kollektivvertrages war die Vereinbarung, bei Lockdown-Verlängerungen einen neuerlichen Zusatz-KV abzuschließen, davon wollen die Fachverbände nun jedoch nichts mehr wissen. Es geht um 3,23 Euro pro Tag, die die Arbeitgeber in weiten Teilen auch wieder vom AMS refundiert bekommen“, sagt Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida. Die Unternehmen in der Branche haben vor allem im ersten Lockdown viele Menschen auf die Straße gesetzt. „Die Arbeitslosigkeit ist damals in keiner anderen Branche so stark angestiegen – weit über normale Saisonschwankungen hinaus“, weiß Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus der Gewerkschaft vida. Derzeit sind allein rund 25.000 KellnerInnen arbeitslos. Das wirtschaftliche Risiko sei auf sie übertragen worden. Und in der Kurzarbeit zittern die Beschäftigten jeden Monat neu, ob aufgesperrt und ob die Kurzarbeit durch den Arbeitgeber weiter in Anspruch genommen wird: „Trinkgelder sind bei der Kurzarbeit nicht relevant. Eine Kellnerin oder ein Kellner hat daher monatlich wesentlich weniger Geld im Geldbörserl. Der Trinkgeld-Hunderter sollte das ein wenig abfedern“, so Tusch weiter.

Dabei hätten die ArbeitnehmerInnen bereits durch den Verzicht auf ihre Lohnerhöhung im Mai dieses Jahres einen großen Beitrag in dieser schwierigen Zeit geleistet. Die Arbeitgeber der Branche haben spezifische und natürlich auch notwendige Hilfen bekommen, angefangen bei der Senkung der Mehrwertsteuer auf Nächtigung, alkoholfreie Getränke und Speisen auf 5 Prozent, Umsatzrückerstattung im November von bis zu 80 Prozent und im Dezember von bis zu 50 Prozent und nicht zu vergessen die Kurzarbeitsförderung von 100 Prozent im Zeitraum des Lockdowns. „Hier ist es nicht zu viel verlangt, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den ausverhandelten und somit eigentlich schon fixen Trinkgeldersatz zukommen zu lassen. Wir fordern WKÖ-Präsidenten Mahrer auf, zu seinem Wort zu stehen und an Stelle seiner Fachverbände noch vor Weihnachten den vorliegenden Zusatz-KV zu unterschreiben oder es in den beiden Fachverbänden anzuordnen“, sagt vida-Gewerkschafter Berend Tusch. Die Blockadehaltung müsse aufhören und Zusagen eingehalten werden. Derzeit würden ArbeitnehmerInnen im Kreis geschickt: Regierung und AMS behaupten, dass der Trinkgeldersatz durch Förderungen refundiert wird und die Bundesregierung ist nicht bereit, mehr Geld zu Verfügung zu stellen. Die Arbeitgeber der Branche behaupten, dass es anders ist und sie enorme Kosten haben, die sie nicht stemmen können. „Unsere Geduld ist am Ende. Wenn die Arbeitgeber von uns erwarten, dass wir Kurzarbeitsbeihilfen, Umsatzersatz und Fixkostenzuschüsse mittragen, dann erwarten wir uns auch, dass der vereinbarte Trinkgeld-Hunderter von ihnen mitgetragen wird“, stellt vida-Chef Hebenstreit klar.

Wie seit dem Wochenende bekannt ist, begleiten uns die Einschränkungen in Form eines dritten harten Lockdowns noch bis fast Ende Jänner. Der Trinkgeldersatz ist als Corona-Zulage konzeptioniert. Eine steuerfreie Corona-Zulage ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen derzeit ab Jänner nicht mehr möglich – daher ist auch der Finanzminister gefordert, hier eine Verlängerung der Steuerfreiheit sicherzustellen. „Daher ist der Trinkgeldersatz auch für den Jänner zumindest im Lockdown-Zeitraum gerechtfertigt. So wie alle AMS-Kurzarbeitsregelungen eine Lockdown-Verlängerung erfahren, wollen wir dies auch für die Beschäftigten der Branchen, die durch den Ausfall von Trinkgeldern zusätzliche Einkommensverluste erleiden müssen“, schließen Tusch und Hebenstreit.