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Gewerkschaften GPA und vida fordern Haftungsausschluss für impfende SanitäterInnen

Gesetzesnovelle lässt zu viele Fragen offen

Am Freitag wurde eine Novelle des Sanitätergesetzes beschlossen. Dementsprechend dürfen künftig auch SanitäterInnen Impfungen vornehmen. „Nachdem aus einem Dürfen bei den bekannt dünnen Personaldecken im Gesundheitsbereich gleich ein Müssen wird, braucht es ganz klar ordentliche Rahmenbedingungen“, sagt Sylvia Gassner, Vorsitzende des Fachbereichs Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida. Es seien zu viele Fragen nicht beantwortet, wie etwa, wer bei Folgeschäden von Impfungen haftet? „Es muss sichergestellt werden, dass die Sanitäterinnen und Sanitäter für Folgeschäden, die unter anderem mit der Covid-19-Impfung in Zusammenhang stehen könnten, nicht haftbar gemacht werden können“, so vida-Gewerkschafterin Gassner, die zudem darauf verweist, dass ausgerechnet jene Berufsgruppe, die laut Gesetz nicht regelmäßig getestet werden muss, künftig Covid-19-Impfungen vornehmen soll. Das Gesundheitsministerium müsse hier schleunigst tätig werden.

Auch für die Gewerkschaft GPA ist die Gesetzesänderung nicht nachvollziehbar. „PflegefachassistentInnen mit zwei Jahren Ausbildung beispielsweise dürfen nicht impfen, während SanitäterInnen mit deutlich weniger Ausbildungszeit seitens der Regierung mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut werden“, sagt Beatrix Eiletz, Vorsitzende des Bereichs Sozialwirtschaft (Pflege und Betreuung) in der Gewerkschaft GPA. „Keiner der Kolleginnen und Kollegen aus dem Sanitäterbereich hat in der Praxis je geimpft, nachdem es ja bisher nicht erlaubt war“, unterstreicht die GPA-Gewerkschafterin. Neben dem Rahmen fordert Eiletz eine Zulage für jene MitarbeiterInnen, die diese Impfungen künftig durchführen: „Die entstandenen Kosten soll der Bund an die jeweiligen Träger refundieren.“