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Gewerkschaft vida begrüßt Wirte-Paket, auch wenn „nur Tropfen auf heißen Stein“

vida-Tusch: „Bonus für jene, die ihre Mitarbeiter nicht auf die Straße gesetzt haben“

„Das Wirte-Paket in Höhe von 500 Millionen Euro ist natürlich begrüßenswert, wobei Steuererleichterungen ab Juli keine Soforthilfe sind. Wir vermissen außerdem, dass zunächst auf jene Gastronomen geschaut wird, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht auf die Straße gesetzt haben“, sagt Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida: „Es braucht also darüber hinaus einen Bonus für Betriebe, die ihre Leute gehalten haben.“ Von der von der Regierung in Aussicht gestellten adaptierten Aushilfskräfte-Regel werden Betriebe, die in Kurzarbeit sind, übrigens wenig bis gar nichts haben, da eine Erhöhung des Personalstandes in der Kurzarbeit unzulässig ist. „Es profitieren somit die Falschen“, so Tusch.  

Mit großer Sicherheit sind die 500 Millionen Euro aber ohnehin zu wenig für die Branche. „Unseres Erachtens ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, stellt Gewerkschafter Tusch klar. Abgesehen davon seien Worte zu wenig: „Es braucht dann auch Taten und klare Regelungen, um den Betrieben das Überleben zu sichern. Nur Betriebe, die eine wirtschaftliche Basis sehen, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer halten und Sicherheit bringen. Es ist fünf vor Zwölf.“ Gleiches gelte für die Beherbergungsbetriebe im Land. „Auf diese Betriebe darf nicht vergessen werden, auch weil ein sehr großer Teil die Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt und damit gehalten hat. Bis jetzt war von einer Berücksichtigung aber nichts zu hören“, so Tusch, der ergänzt, dass das Arbeitslosengeld auf 70 Prozent der Nettoersatzrate angehoben werden muss.

Seit Wochen trommelt Tusch für die Anpassung der Kurzarbeit, die auch für Saisonbetriebe gelten müsse: „Saisonbeschäftigte haben bereits mindestens einen Monat an Einkommen verloren. Es braucht jetzt rasch Maßnahmen, um alle Saisonbeschäftigten und Corona-Arbeitslosen in Hotels und Gastronomiebetrieben wieder in Beschäftigung zu bringen.“ Die Kurzarbeitsförderung müsse auch jenen Betrieben zugänglich sein, die aufgrund ihrer Saisonalität derzeit noch keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen konnten, da der Geschäftsbetrieb erst mit 15. Mai beginnen kann. „Es ist notwendig, jenen Arbeitgebern im Sinne der Beschäftigten in dieser schwierigen Zeit die gleichen Rechte zuzubilligen wie allen anderen“, schließt Tusch.