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Coronakrise: Gewerkschaft für Staatshilfen bei Airlines unter gewissen Auflagen und klaren Regulativen

vida-Liebhart: Arbeitsplätze müssen langfristig in Österreich abgesichert sein.

Die für das Bordpersonal zuständige Gewerkschaft vida spricht sich für finanzielle Staatshilfe für Airlines nur unter gewissen Auflagen und klaren Regulativen aus. „Zu diese Bedingungen zählt an vorderster Stelle, dass die Arbeitsplätze in Österreich langfristig abgesichert sein müssen und es verbindliche Vereinbarungen dazu gibt“, stellt Daniel Liebhart, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Luftfahrt, fest und fügt hinzu: „Eine weitere wesentliche Bedingung ist auch, dass sich Airlines an österreichisches Recht und an Mindestlöhne halten müssen beziehungsweise dem Abschluss eines Branchen-KV zustimmen.“

„Man darf bei aller Dramatik, die die Corona-Pandemie auch bei den Airlines ausgelöst hat, nicht vergessen, dass noch vor wenigen Wochen die Airlines untereinander einen unerbittlichen Dumpingwettkampf geführt haben. Dabei wurden Ticketpreise weit unter den eigentlichen Kosten auf den Markt geworfen, lediglich um die Konkurrenz zu schädigen und unter Druck zu setzen. Solche Wettbewerbsspiele zehren an der Eigenkapitalausstattung. Das ist jenes Kapital, das jetzt dringend gebraucht werden würde, um die Krise zumindest teilweise aus eigener Kraft überstehen zu können“, so Liebhart. „Es ist daher unumgänglich, Subventionen für die Airlines mit klaren Auflagen und Regulativen zu verknüpfen. Ansonsten füllt das Steuergeld lediglich die Kriegskasse für den danach wiederaufkeimenden Dumpingwettbewerb auf.“

Gemeinsam mit der Arbeiterkammer hat die vida ein Bündel an Maßnahmen ausgearbeitet, um sicher zu stellen, dass die Steuergelder einem volkswirtschaftlich sinnvollen Zweck zukommen. „Uns ist klar, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen viel Know-how benötigt. Allerdings wird bereits von einer knappen Milliarde Euro an Steuergeldern gesprochen und das nur bei einem einzigen Unternehmen. Es wäre verantwortungslos, derart viel Steuergeld in Unternehmen zu pumpen, ohne zu gewährleisten, dass damit ein volkswirtschaftlich sinnvoller Zweck verfolgt wird“, gibt Liebhart zu bedenken.

„Es muss daher nach der Krise klare Spielregeln geben. Diese müssen bei fairen und einheitlichen Arbeitsbedingungen anfangen und bei einem Verbot von Dumping-Ticketpreisen enden. Die Gewährung von Staatshilfe muss Hand in Hand mit Regelungen für die Branche gehen“, so der vida-Gewerkschafter.   

„Auch die Wirtschaftskammer muss sich bei diesem Thema bei der Nase nehmen. Denn die von ihr verfolgte und verfehlte Standortpolitik in der Luftfahrt hat nur dazu geführt, dass alle Airlines mit Standort Flughafen Wien den Markt mit Dumpingpreisen überschwemmt und Lohndrückerei auf dem Rücken der Beschäftigten zugelassen haben. Die Dumpingpreise haben die Kapitalausstattung der Unternehmen zum Abschmelzen gebracht. Es ist zwar bereits fünf nach zwölf, aber besser wir etablieren jetzt faire Spielregeln am Markt als nie. Als Sozialpartner müssen wir auch in Zukunft gewährleisten, dass eine Airline nicht einfach selbstständig beschließen kann, sich nicht mehr an österreichisches Recht und Kollektivverträge zu halten. Bei so etwas darf die Wirtschaftskammer zukünftig nicht mehr wegschauen“, betont Liebhart.

Die Forderungen von vida im Detail:

  • Wer österreichisches Steuergeld bekommt, muss sicherstellen, dass Arbeitsplätze in Österreich langfristig und verbindlich erhalten bleiben. Die Airline muss sich an österreichisches Recht und Mindestlöhne (Zustimmung zum Abschluss eines Branchen-KV) halten.
  • Große Summen an Staatshilfen darf es nur geben, wenn der Staat Miteigentümer im entsprechenden Umfang wird und im Aufsichtsrat mit Stimmrecht vertreten ist.
  • Bei Langstrecken-Carriern darf das Geld nur in Verbindung mit dem verbindlichen Ausbau/Erhaltung der Langstrecke vergeben werden. Dies hat einen großen volkswirtschaftlichen Effekt auf Betriebsansiedlungen und den Tourismus.
  • Bei vielen Airlines mit Auslandsstandorten muss sichergestellt werden, dass das Steuergeld ausschließlich für die österreichischen Arbeitsplätze verwendet wird. Teilweise beschäftigen diese Airlines gleich viele oder mehr Beschäftigte im Ausland. Hier darf kein österreichisches Steuergeld ins Ausland abfließen.
  • Bei der Vergabe von Subventionen muss auf die Wertschöpfungskette im Unternehmen geachtet werden. Unternehmen, die die Technik oder andere personalintensive Aufgaben ins Ausland verlagert haben, dürfen nur Staatshilfe erhalten, wenn diese Prozesse nach Österreich zurückgeholt werden. Hier besteht zunehmend die Gefahr, dass nur mehr „Unternehmenshülsen“ in Österreich tätig sind, die kaum zur österreichischen Wertschöpfung beitragen.
  • Nach der Krise braucht es klare Spielregeln auf dem Markt, um die Wiederaufnahme des Dumpingwettbewerbs zu unterbinden. Ansonsten fließt das Steuergeld lediglich in die „Kriegskasse“, um in der Folge wieder Dumpingpreise anbieten zu können, die die Eigenkapitalausstattung reduzieren und zu unnötigen Klimaschäden führen (Mindestticketpreise, Antidumpingbestimmungen, ausreichend hohe Gebühren und Steuern usw.).