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Handelsarbeiter/-innen bekommen ab 1.1.2020 zwischen 2,2 und 2,5 Prozent mehr

Neuer Kollektivvertrag für 120.000 Beschäftigte bringt Lohngruppen-Reform – Buchmüller/ Heitzinger: „Bedeutet klarere Zuordnung und einfachere Handhabung.
Für die 120.000 Handelsarbeiter/-innen gibt es mit dem neuen Kollektivvertrag ein Lohnplus in Höhe von 2,2 bis 2,5 Prozent – darauf haben die Sozialpartner im Handel, die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft vida, gestern (Dienstag) geeinigt. Zulagen steigen mit dem neuen KV um 2,8 Prozent.
 
„Mit dem neuen KV werden die unteren Löhne stärker angehoben. Weiters ist es gelungen, eine Reform der Lohngruppen zu erarbeiten“, freut sich Christine Heitzinger, Vorsitzende des Fachbereichs Dienstleistungen in der Gewerkschaft vida.
 
Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Chefverhandler auf Arbeitgeberseite: „Die Reform der Lohngruppen bedeutet eine klarere Zuordnung und einfachere Handhabung“. Der Handelsobmann zeigt sich zudem erfreut darüber, „dass es mit diesem – raschen – Abschluss zudem gelungen ist, ein tragfähiges Fundament für weitere Reformschritte in Sachen Kollektivvertrag zu legen.“

Heitzinger und Buchmüller verweisen auch darauf, „dass die Basis für diesen Abschluss in zahlreichen Gesprächen in den vergangenen Monaten gelegt worden ist. Als Sozialpartner haben wir die neue Lohnordnungsstruktur über ein Jahr gemeinsam erarbeitet.“

Mit dem neuen Kollektivvertrag für Handelsarbeiter/-innen wird es nur noch fünf anstatt wie bisher zehn Lohngruppen geben. Neben den bereits vorhandenen Gruppen für das fahrende Personal wird es im Bereich Lager künftig zwei klar in ihren Aufgabenbereichen getrennte Gruppen geben, in denen die unterschiedlichen Lagertätigkeiten und Aufgaben klar beschrieben sind. Die neue fünfstufige Lohnordnung wird schrittweise mit 1. Jänner 2020 und ab 1. Jänner 2021 zur Gänze in Kraft treten.

Ein Novum ist, dass die neue Struktur Aufstiegsmöglichkeiten abbilden wird.  Neu ist zudem die Tatsache, dass auch Handelsarbeiter/-innen zukünftig anlässlich eines Dienstjubiläums - nämlich nach 10 sowie nach 15 Jahren - jeweils einen Freizeittag erhalten.

„Rechnung getragen haben die Sozialpartner im Handel auch dem geänderten Konsumentenverhalten: Bestellungen sowohl im Geschäft wie auch online können künftig an Samstagen bis 18 Uhr zugestellt werden. Die Arbeitszeit wird hierfür mit einem 50-prozentigen Zuschlag vergütet“, so Buchmüller und Heitzinger abschließend.