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Eisenbahn-Sozialpartner machen Berufsbilder und KV-Rahmenrecht attraktiver

WKO-Scheiber und vida-Blumthaler geben Details zu KV-Abschluss bekannt: „Das Bahnland Österreich ist auch ein attraktiver und verlässlicher Arbeitgeber

Bereits am vergangenen Donnerstag haben die Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida und der Fachverband Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) die Erhöhung der KV- und IST-Gehälter um 2,6 Prozent für die rund 40.000 Bediensteten und Lehrlinge in den eisenbahnspezifischen Berufen sowie für die Beschäftigten in der mobilen Reisendenbetreuung bekannt gegeben.

Über das Wochenende wurden weitere Details des Rahmenkollektivvertrags für die Beschäftigten in österreichischen Eisenbahnunternehmen (KV EU) ausformuliert und heute von den beiden Verhandlungsleitern - Thomas Scheiber, Fachverbands-vorsitzender der Schienenbahnen in der WKÖ und Günter Blumthaler, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Eisenbahn – bekannt gegeben.

„Nachdem wir beim KV-Abschluss im vergangenen Jahr unser Augenmerk auf unseren dringend benötigten Nachwuchs und Lehrlinge gelegt haben, standen in den sehr konstruktiven Verhandlungsrunden der vergangenen Wochen, unsere Stammbelegschaften im Mittelpunkt der Gespräche. Also jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon lange in den Unternehmen sind und das Bahnland Österreich entscheidend mitgestalten“, so Blumthaler und Scheiber unisono.

Hier die Eckpunkte der Vereinbarung im Überblick:

Bessere Bezahlung bei interner Karrierelaufbahn (KV EU)

Bei Gehalts-Umstufungen von Mitarbeitern (Aufstieg in höhere Verwendungsgruppe) gelten in Zukunft bessere Regelungen bzw. höhere Mindestzahlungen.

Zusatzurlaub bei langer Dienstzeit im Unternehmen (KV EU)

  • nach Vollendung des 15. Dienstjahres 2 Urlaubstage
  • nach Vollendung des 18. Dienstjahres weitere 2 Urlaubstage
  • nach Vollendung des 20. Dienstjahres weitere 2 Urlaubstage

Anrechnung von Vordienstzeiten

Bisher war die Anrechnung von Vordienstzeiten nur aus „dem gleichen Kollektivvertrag“ (KV EU) möglich. Künftig können sich Mitarbeiter bei gleicher Verwendung auch Zeiten aus der Dienst- und Besoldungsordnung (DBO) anrechnen lassen.

Flexiblere Arbeitszeiten

  • Für Privat- und Länderbahnen wurde die Höhe der übertragbaren Zeitguthaben oder Zeitschulden verdoppelt. Auch wurde eine Erhöhung des Durchrechnungszeitraumes auf maximal 26 Wochen vereinbart. Beide Maßnahmen bedürfen jedoch einer Betriebsvereinbarung und unterliegen somit der Zustimmung des Betriebsrates.
  • Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit durch Reisebewegung auf bis zu 12 Stunden.

Fürsorgepflicht der Arbeitgeber (KV EU)

Für Mitarbeiter, die unverschuldet dienstuntauglich werden oder auch nach schweren Unfällen in ihrer Leistungsfähigkeit (körperlich und /oder psychisch beeinträchtigt sind), hat der Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht, die im KV verankert werden soll.

„Unsere Stellung als Bahnland Nummer eins in der EU, ist zugleich Auszeichnung für und Verpflichtung von erfolgreichen Eisenbahn-Unternehmen, die auf motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen können. Hier sitzen beide Sozialpartner gemeinsam in einem Boot, wenn es darum geht, junge Fachkräfte für unsere Branche zu begeistern und bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter an die Unternehmen zu binden. Und das muss sich auch in einem modernen Kollektivvertrag niederschlagen“, so Fachverbands-Obmann Scheiber und vida-Fachbereichsvorsitzender Blumthaler.