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Gewerkschaft vida: Fliegendes Personal muss rechtlich besser abgesichert werden

vida-Schwarcz: „Betriebsratsgründung bei LEVEL weiterer wichtiger Schritt“

Entsetzt zeigt sich Johannes Schwarcz, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida, über die jüngste gerichtliche Entscheidung in Deutschland, dass PilotInnen und FlugbegleiterInnen der SunExpress Deutschland GmbH keinen Betriebsrat für ihre Berufsgruppen wählen dürfen. „Diese Regelung entspricht in keiner Weise mehr der heutigen Zeit und muss schnellst möglich korrigiert werden. Besonders erschreckend ist, dass diese Regelung über die Grenzen von Deutschland hinaus eine Wirkung haben könnte. Werden Betriebsratsgründungen in Deutschland ein Riegel vorgeschoben, könnte das in weiterer Folge bedeuten, dass es keine Möglichkeit gibt, einen europäischen Betriebsrat für das fliegende Personal zu gründen, sollten Beschäftigte aus Deutschland involviert sein.“

LEVEL beweist, dass es auch anders geht

Der vida-Gewerkschafter verweist auf die Situation in Österreich und betont, dass „gerade das Beispiel LEVEL gut zeigt, dass es auch anders geht. Die Airline ist zwar erst seit Kurzem in Wien stationiert, hat aber bereits gestern eine Betriebsversammlung abgehalten und dabei entsprechend dem Arbeitsverfassungsgesetz die Weichen für eine Betriebsratswahl gestellt. LEVEL hat für die Versammlungen einen eigenen Raum zur Verfügung gestellt!“ Schwarcz betont, dass zudem vom Management klare Signale gekommen sind, dass kein Mitarbeiter in dem Unternehmen Sorge haben muss, wenn er bei der Betriebsversammlung teilnimmt oder als Betriebsrat kandidiert. „Leider ist dies kein Standard in der Luftfahrt mehr. Das beweist ein Blick über die Grenzen, etwa nach Deutschland oder auch nach Irland, wo Ryanair erst nach vielen Jahren Gewerkschaften anerkannt hat.“

Österreich muss bei Arbeitszeit nachschärfen

Während in Österreich die Stellung des Betriebsrates für das fliegende Personal klar geregelt ist, ortet Schwarcz bei den Arbeitszeiten dringenden Handlungsbedarf: „Was viele nicht wissen ist, dass das fliegende Personal fast zur Gänze vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen ist. Stattdessen gilt eine EU-Verordnung, die den sicheren Luftverkehr regeln soll. Diese Regelung ist auch fundiert, solange man die Arbeitszeit nur unter dem Fokus betrachtet, dass die Passagiere und die Crew sicher von A nach B kommen.“ Allerdings sollte das Arbeitszeitgesetz auch genügend Freizeiträume schaffen, um ein würdiges Familien- und Sozialleben führen zu können. „Genau darauf geht die EU-Verordnung aber überhaupt nicht ein. Der österreichische Gesetzgeber ist gefordert, gegenzusteuern!“ Auch in Österreich muss es möglich sein, in der Luftfahrt menschenwürdig arbeiten zu können. Für ein Familienleben, einen intakten Freundeskreis und Teilnahme am Vereinsleben in der Heimat sind spezielle Rahmenbedingungen nötig. „In Österreich stellen wir viel auf Wochenenden ab, weil da üblicherweise die Menschen Freizeit haben. Da brauchen wir auch ein Mindestmaß an freien Wochenenden für die Beschäftigten der Luftfahrt. 

Hier muss angesetzt werden. Die Anzahl der freien Tage für das fliegende Personal muss künftig nicht nur mehr als die derzeitigen 96 im Jahr betragen, auch die Verteilung der freien Tage pro Monat gehört deutlich besser geregelt“, fordert Schwarcz.