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72 Stunden Freistellung nach schweren Unfällen

UPDATE: Änderung des Eisenbahngesetzes beschlossen.

* * * Update * * *

  Verkehrsausschuss setzt umfangreiches Eisenbahnpaket um

Mit Änderungen des Eisenbahngesetzes und des Unfalluntersuchungsgesetzes hat der Verkehrsausschuss am 1. Dezember die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien beschlossen, welche die so genannte „technische Säule“ des 4. Eisenbahnpakets der EU bilden. Die Europäische Union verfolgt seit längerem das Ziel, einen einheitlichen Eisenbahnraum zu schaffen und den Schienenverkehr in Europa zu stärken. Durch eine Harmonisierung des Rechts und der beim Eisenbahnverkehr anzuwendenden Vorschriften sollen noch vorhandene unterschiedliche Vorgaben der Mitgliedstaaten überwunden werden. Weiters soll eine Vereinheitlichung unterschiedlicher technischer Systeme ein interoperables Schienennetz in ganz Europa ermöglichen und ein einheitlicher Eisenbahnmarkt entstehen, womit auch die Position der Eisenbahn im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern gestärkt wird.
 
Positiv hervorgehoben wurde die neue Regelung, wonach TriebfahrzeugführerInnen nach Unfällen mit Todesfolge nicht nur 72 Stunden dienstfrei gestellt werden, sondern auch Anspruch auf verpflichtende psychologische Betreuung erhalten. Solche Vorfälle zu erleben, sei es bei Bahn oder U-Bahn, stelle eine hohe und anhaltende psychische Belastung dar. „Leider habe man früher die Betroffenen mit der Verarbeitung alleine gelassen“, merkten Mitglieder des Ausschusses dazu an.
 
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Der Ministerrat hat auf Antrag von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Verbesserung für Eisenbahnbedienstete hinsichtlich Dienstfreistellung nach schweren Unfällen beschlossen. Künftig werden Bahnbeschäftigte nach schweren Unfällen 72 Stunden freigestellt. Zudem wurde die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber festgeschrieben, in diesen Fällen den Bediensteten psychologische Hilfe anzubieten – so die Aussendung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Diese und weitere Regelungen wurden in den vergangenen eineinhalb Jahren in der vom Verkehrsministerium eingerichteten Arbeitsgruppe von Experten und Sozialpartnern erarbeitet.

„Letztendlich wurde diese Regelung auf Forderung der Gewerkschaft vida in die Novelle aufgenommen und im Sinne der Sicherheit für jeden einzelnen Fahrgast und Beschäftigten auch umgesetzt!“

Günter Blumthaler, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Eisenbahn

Die nun nach der Begutachtung aufgenommene Verpflichtung, psychologische Hilfe anzubieten, gibt den Beschäftigten die Möglichkeit, durch Spezialisten gut betreut wieder schnell in den Berufsalltag zurückzukehren..

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