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Satzung KV Sozialwirtschaft

Plus 2,7 Prozent und Corona-Prämie für die Beschäftigten.

Der zwischen dem Verein Sozialwirtschaft Österreich, der vida und der Gewerkschaft GPA-djp im April erreichte Abschluss zum Kollektivvertrag "Sozialwirtschaft Österreich" (SWÖ) - vormals BAGS-KV - gilt nun auch rückwirkend mit 1. Mai 2020 für alle Satzungsbetriebe (Betriebe, die zwar in der Branche tätig, aber nicht Mitglied in der Berufsvereinigung von Arbeitgebern im Gesundheits- und Sozialbereich sind, entsprechend der Satzungserklärung):

  • Alle KV-Löhne und -Gehälter, sowie Ist-Löhne und Ist-Gehälter, alle Zulagen, die Lehrlingsentschädigungen, das Entgelt für TransitmitarbeiterInnen, sowie die alten Lohn- und Gehaltstabellen werden rückwirkend mit 1.5.2020 um 2,7 Prozent angehoben. 
  • Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten, die während der Corona-Krise arbeiten und Kundenkontakt haben, 500 Euro Corona-Prämie. 

 

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