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Corona-Staatshilfe für Airlines

Nur mit Absicherung der Arbeitsplätze!

Die vida spricht sich für finanzielle Staatshilfe für Airlines im Zuge der Coronakrise nur unter gewissen Auflagen und klaren Regulativen aus. „Zu diese Bedingungen zählt an vorderster Stelle, dass die Arbeitsplätze in Österreich langfristig abgesichert sein müssen und es verbindliche Vereinbarungen dazu gibt“, stellt Daniel Liebhart, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Luftfahrt, fest. Eine weitere wesentliche Bedingung ist auch, dass sich Airlines an österreichisches Recht und an Mindestlöhne halten müssen beziehungsweise dem Abschluss eines Branchen-KV zustimmen.

Noch vor wenigen Wochen die Airlines untereinander einen unerbittlichen Dumpingwettkampf geführt haben. Dabei wurden Ticketpreise weit unter den eigentlichen Kosten auf den Markt geworfen, lediglich um die Konkurrenz zu schädigen und unter Druck zu setzen. Solche Wettbewerbsspiele zehren an der Eigenkapitalausstattung. Das ist jenes Kapital, das jetzt dringend gebraucht werden würde, um die Krise zumindest teilweise aus eigener Kraft überstehen zu können. 

„Subventionen für Airlines müssen mit klaren Auflagen verknüpfen werden. Sonst füllt das Steuergeld lediglich die Kriegskasse für den danach wiederaufkeimenden Dumpingwettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten auf.“

Daniel Liebhart, Vorsitzender vida-Fachbereich Luftfahrt

Als Sozialpartner müssen wir auch in Zukunft gewährleisten, dass eine Airline nicht einfach selbstständig beschließen kann, sich nicht mehr an österreichisches Recht und Kollektivverträge zu halten. „Bei so etwas darf die Wirtschaftskammer zukünftig nicht mehr wegschauen“, betont Liebhart.

Gemeinsam mit der Arbeiterkammer hat die vida ein Bündel an Maßnahmen ausgearbeitet, um sicher zu stellen, dass die Steuergelder einem volkswirtschaftlich sinnvollen Zweck zukommen:

  • Wer österreichisches Steuergeld bekommt, muss sicherstellen, dass Arbeitsplätze in Österreich langfristig und verbindlich erhalten bleiben. Die Airline muss sich an österreichisches Recht und Mindestlöhne (Zustimmung zum Abschluss eines Branchen-KV) halten.
     
  • Große Summen an Staatshilfen darf es nur geben, wenn der Staat Miteigentümer im entsprechenden Umfang wird und im Aufsichtsrat mit Stimmrecht vertreten ist.
     
  • Bei Langstrecken-Carriern darf das Geld nur in Verbindung mit dem verbindlichen Ausbau/Erhaltung der Langstrecke vergeben werden. Dies hat einen großen volkswirtschaftlichen Effekt auf Betriebsansiedlungen und den Tourismus.
     
  • Bei vielen Airlines mit Auslandsstandorten muss sichergestellt werden, dass das Steuergeld ausschließlich für die österreichischen Arbeitsplätze verwendet wird. Teilweise beschäftigen diese Airlines gleich viele oder mehr Beschäftigte im Ausland. Hier darf kein österreichisches Steuergeld ins Ausland abfließen.
     
  • Bei der Vergabe von Subventionen muss auf die Wertschöpfungskette im Unternehmen geachtet werden. Unternehmen, die die Technik oder andere personalintensive Aufgaben ins Ausland verlagert haben, dürfen nur Staatshilfe erhalten, wenn diese Prozesse nach Österreich zurückgeholt werden. Hier besteht zunehmend die Gefahr, dass nur mehr „Unternehmenshülsen“ in Österreich tätig sind, die kaum zur österreichischen Wertschöpfung beitragen.
     
  • Nach der Krise braucht es klare Spielregeln auf dem Markt, um die Wiederaufnahme des Dumpingwettbewerbs zu unterbinden. Ansonsten fließt das Steuergeld lediglich in die „Kriegskasse“, um in der Folge wieder Dumpingpreise anbieten zu können, die die Eigenkapitalausstattung reduzieren und zu unnötigen Klimaschäden führen (Mindestticketpreise, Antidumpingbestimmungen, ausreichend hohe Gebühren und Steuern usw.).

 

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