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Kurzarbeit für Lehrlinge

Was du zur Corona-Kurzarbeit wissen solltest.

Die neue Form der Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise wird nun auch für Lehrlinge möglich. 

100 Prozent Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge in Kurzarbeit

Statt Lehrlinge aus dem Lehrverhältnis zu drängen, ist es jetzt möglich, Lehrlinge analog zu allen anderen ArbeitnehmerInnen im Betrieb in Corona-Kurzarbeit zu schicken. Diese Möglichkeit ist auf Anraten der Sozialpartner nun in die Kurzarbeitsrichtlinie aufgenommen worden. Kurzarbeit für Lehrlinge ist vor allem deshalb notwendig, weil viele Betriebe durch die aktuelle Situation ihrer Ausbildungsverpflichtung nicht mehr nachkommen können.

Die Vorteile der Corona-Kurzarbeit für Lehrlinge

  • Lehrlinge bekommen auch in Kurzarbeit weiter 100 Prozent ihrer Lehrlingsentschädigung
  • Die Lehrzeit wird dabei nicht verlängert
  • Beim Verbrauch des Urlaubs zählen Berufsschultage nicht. Auch dann nicht, wenn der Berufsschulunterricht, wie aktuell, zu Hause stattfindet. 

Kurzarbeit kann für 3 Monate beantragt werden. Eine Verlängerung um weitere 3 Monate ist möglich (längstens bis 30.9.2020).

Was ist bei der Corona-Kurzarbeit für Lehrlinge zu beachten? 

Die Sozialpartner-Vereinbarung (Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung) kann auch die Lehrlinge des Betriebs umfassen. Ist dies in einer bereits abgeschlossenen Sozialpartner-Vereinbarung im Betrieb nicht der Fall (weil auf Grund der Rechtslage bisher nicht möglich), kann diese entsprechend ergänzt werden. Gibt es einen Betriebsrat im Betrieb, so ist die Sozialpartner-Vereinbarung auch von diesem zu unterfertigen. Wo es keinen gibt, ist die Sozialpartner-Vereinbarung mit den einzelnen Arbeitnehmern abzuschließen.

 

 

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