vida

GaragenarbeiterInnen

Früheren Pensionsantritt durchgesetzt!
Auf Initiative der Gewerkschaft vida ist es gelungen, dass jetzt auch GaragenarbeiterInnen im Rahmen der Schwerarbeitspension früher in Pension gehen können: Auch KFZ-MechanikerInnen im Bereich Kraftfahrzeuge bei der Tätigkeit mit Schwermaschinen sowie mit LKW und Autobussen wurden jetzt in die Liste der Berufsgruppen mit körperlicher Schwerarbeit eingetragen.
 
Wer ist anspruchsberechtigt?
 
Anspruchsberechtigt sind MechanikerInnen in Werkstätten bei privaten Autobusbetrieben und Unternehmen im Güterbeförderungsgewerbe. Voraussetzungen: Es muss im Rahmen eine Vollzeitbeschäftigung Schwerarbeit in der Werkstatt (Minimum sind 15 Dienstschichten zu jeweils 8 Stunden) geleistet werden. Das ist die Basisvoraussetzung, um nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Pension gehen zu können.
 

Weitere Infos dazu erhältst du im  >>>Flugblatt (siehe Download) bzw. telefonisch oder persönlich in den >>>vida-Landesorganisationen.
 
Details zu den allgemeinen Regelungen bezüglich Schwerarbeitspension kannst du hier nachlesen:  www.vida.at/schwerarbeitspension
 

 

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