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BVAEB - Eine Fusion, die viele Fragen aufwirft

Infoveranstaltung für ArbeitnehmervertreterInnen.

Die Fusion der Sozialversicherungsträger BVA und VAEB wirft Fragen auf. Daher hat der Fachbereich Eisenbahn, im Überleitungsgremium der BVA/VAEB durch Günter Blumthaler als stimmberechtigtes Mitglied und Olivia Janisch als beratendes Mitglied vertreten, eine Infoveranstaltung für ArbeitnehmervertreterInnen organisiert. 

  • Welche Leistungen wird es in Zukunft geben?
  • Wie sieht es mit den Impfungen aus?
  • Kann ich auch weiterhin regelmäßig den Josefhof aufsuchen?

So lauten nur einige Fragen, die der Fachbereich Eisenbahn mit der Infoveranstaltung am Donnerstag, den 19. September 2019 beantworten will. Die Eisenbahn-BetriebsrätInnen bekommen dort alle offenen Fragen zur Fusion beantwortet und können die Antworten dementsprechend an die EisenbahnerInnen weitergeben zu können.

Was ist passiert ?

Die ehemalige arbeitnehmerfeindliche Regierung hat mit ihrer Sozialversicherungsreform auch die Auflösung der VAEB beschlossen. Vor knapp einem Jahr hat der Fachbereich Eisenbahn vor dem Bundeskanzleramt symbolisch unsere Eisenbahnerversicherung zu Grabe getragen.

BVA + VAEB = BVAEB

Ab 1. Jänner 2020 werden sich alle EisenbahnerInnen und die VAEB mit der ehemaligen Beamtenversicherung BVA in der neuen BVAEB wiederfinden.

Die Mitsprache der EisenbahnerInnen im Versicherungsträger wurde ausgehebelt. Der Eisenbahn- und Seilbahnsektor kann zukünftig nur mehr eine/n stimmberechtigte/n Vertreter/in ins höchste Gremium der BVAEB entsenden.

Selbstverwaltung bedeutete bisher, dass Berufsgruppen über ihren Versicherungsträger in Form ihrer gewählten ArbeitnehmervertreterInnen mitbestimmen und gestalten konnten. Diese Mitbestimmung wurde abgeschafft, da die EisenbahnerInnen und die SeilbahnerInnen in der BVAEB nur mehr ein Mandat haben.

Für uns stellt sich also die Frage, wie wir als Fachbereich zukünftig die Bedürfnisse aller Beschäftigten in der Branche ausreichend einbringen können?

Fusion verfassungskonform?

Da die durchgepeitschte Reform in einigen Punkten nicht verfassungskonform erscheint, wurden diverse Klagen zur verfassungsrechtlichen Prüfung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Auch ein Gutachten der Arbeiterkammer stellt die Berechnung der Fusionskosten der Krankenkassen infrage.

Am 8. Oktober wird sich der VfGH in einer öffentlichen,
mündlichen Verhandlung diesem Thema widmen. Unabhängig von den Anträgen beim VfGH ist dem Gesetz aber Genüge zu tun. Daher wurden bereits Schritte zur Zusammenlegung zur BVAEB gesetzt, die ab 1. Jänner 2020 als neuer Rechtsträger entsteht.

Wir werden auch zukünftig in gewohnter Manier über die Entwicklungen in der Versicherungsanstalt auf dem Laufenden halten. Der Eisenbahnsektor hat aufgrund der betrieblichen Erfordernisse auch immer spezielle Bedürfnisse, welche wir als Fachbereich in Zusammenarbeit mit der VAEB zumeist lösen konnten.

Im Sinne unserer KollegInnen soll das auch so bleiben. Dafür werden wir uns auch weiterhin unermüdlich einsetzen, auch wenn es uns dieses neue Gesetz alles andere als einfach macht.

 

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