vida

Krank im Urlaub! Was tun?

Die wichtigsten Fragen und Antworten für ArbeitnehmerInnen auf einen Blick.

Oft passiert es gerade dann, wenn der lang ersehnte Urlaub da ist und die Anspannung nachlässt: Man wird krank. Aber wann wird der Urlaub eigentlich zum Krankenstand und wie melde ich mich krank? Die vida-RechtsexpertInnen haben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wann greift eine Krankmeldung im Urlaub?
Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm. Damit deine Urlaubstage nicht auch noch verloren gehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Dein Urlaub wird bei  Krankheit unterbrochen, wenn du länger als drei Kalendertage krank bist und die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Darüber hinaus musst du deinem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach drei Tagen mitteilen und bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.

Verlängert die Erkrankung den Urlaub?
Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert deinen Urlaub nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder du wieder gesund bist, musst du sofort wieder arbeiten gehen. Aber jene Urlaubstage, an denen du krank warst, werden zu deinem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

Was muss man beachten, wenn man im Ausland krank wird?
Erkrankst du im Ausland, musst du deinem Arbeitgeber zusätzlich zur Krankenstandsbestätigung eine behördliche Bestätigung, zum Beispiel von der Botschaft, vorlegen. In dieser muss bestätigt sein, dass die Krankenstandsbestätigung von einer zum Arztberuf zugelassenen Person ausgestellt wurde. Diese behördliche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Behandlung in einer Krankenanstalt erfolgte und die Krankenstandsbestätigung dort ausgestellt wurde.

Muss man dem Arbeitgeber trotz Krankenstand zur Verfügung stehen?
Nein. ArbeitnehmerInnen müssen während des Krankenstandes weder dienstliche Anrufe noch E-Mails checken. Das Diensthandy auszuschalten ist legitim. Lediglich in  Ausnahmefällen – und diese werden in erster Linie MitarbeiterInnen in gehobener Position betreffen – müssen Beschäftigte laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) ihrem Arbeitgeber auch im Krankenstand Auskunft geben. Es muss sich aber um unbedingt erforderliche Informationen handeln, die nur der oder die Erkrankte hat und deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde. Und der Genesungsprozess darf natürlich nicht beeinträchtigt werden.

Krank im Zeitausgleich, was gilt?
Wer im Urlaub krank wird, kann sich seine Urlaubstage in Krankenstandstage umwandeln lassen. Wer allerdings während eines Zeitausgleichs krank wird, der verliert seine frei genommenen Tage. Das hat der OGH in einem Urteil entschieden. Der OGH sieht den Zeitausgleich nämlich als „bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht“ an, die nicht vorrangig der Erholung dient.

NOCH FRAGEN?Ob Fragen zu Krankenstand und Urlaub, ob Kündigung oder Entlassung, Vergütung von Überstunden oder fehlerhafte Lohnabrechnungen – mit vida kommst du zu deinem Recht. Wir bieten vida-Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung.
Nimm Kontakt mit uns auf: www.vida.at/recht

In der Arbeitswelt treten viele Fragen auf: Von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zeitausgleich. Viel Wissenswertes findest du auf www.vida.at/meinearbeitswelt

Für dich da! Gewerkschaft vida Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 +43 (0) 1 534 44 79 info@vida.at Alle Ansprechpersonen...