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Kurzarbeit bis Jahresende verlängert

Gewerkschaft erreicht: 90 Prozent Nettoersatzrate für alle!

Grundsätzlich war die Verlängerung des Kriseninstruments Kurzarbeit bis Jahresende politischer Konsens. Die dafür notwendige Sozialpartnereinigung war aber vorerst an der Höhe der Nettoersatzrate gescheitert. ÖGB und Arbeiterkammer hatten ihre Zustimmung daran geknüpft, dass betroffene ArbeitnehmerInnen 90 Prozent des letzten Lohns oder Gehalts bekommen. „Vereinbarungen, in denen die 90 Prozent nicht fixiert sind, werden wir nicht unterschreiben“, kündigte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian im Mai 2022 an. Dieses Ziel ist erreicht: Die am 8. Juni 2022 paktierte Verlängerung sieht die 90 Prozent vor.

„Wir sind hartnäckig geblieben, weil Kurzarbeit natürlich Einkommenseinbußen für die Betroffenen bedeuten, die angesichts der Rekord-Inflation so knapp wie möglich gehalten werden müssen.“

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

Die wichtigsten Eckpunkte

  • Dauer: Die neue Kurzarbeitsregelung gilt von 1. Juli bis 31. Dezember 2022.
  • Nettoersatzrate: Diese beträgt – wie vom ÖGB gefordert – 90 Prozent.
  • Beratungsverfahren: Dieses ist für alle Betriebe vor Inanspruchnahme verpflichtend.
  • Vorlaufzeit: Diese beträgt in der neuen Regelung drei Wochen.
  • Kontrolle: Der Zugang zur Kurzarbeit wird – auch das ist eine Forderung des ÖGB – im Genehmigungsprozess stärker kontrolliert, um Missbrauch auf Kosten der Allgemeinheit und der ArbeitnehmerInnen vorzubeugen.

So wichtig ist die Kurzarbeit

Die Kurzarbeit hat zum Höhepunkt der Corona-Krise mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert und wurde bereits mehrmals verlängert. Auch wenn die Zahl der Menschen in Kurzarbeit inzwischen wieder rückläufig ist – am 8. Juni gab es rund 28.000 Voranmeldungen –, ist die Weiterführung notwendig, erklärt der ÖGB-Präsident: „Es geht um Unterstützung für die Betroffenen, für die das Leben ja auch teurer wird, und die teilweise schon sehr lange Lohn- und Gehaltseinbußen hinnehmen müssen, weil sie in Kurzarbeit sind. Außerdem kann im Moment leider niemand genau sagen, wie sich die Pandemie und vom Krieg in der Ukraine verursachte Lieferkettenprobleme in den kommenden Monaten auf den Arbeitsmarkt auswirken werden. Der Schutzschirm für die ArbeitnehmerInnen muss aufgespannt bleiben!“

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