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Neue Werte: Was bringt 2022?

Beiträge und Richtsätze in der Sozialversicherung auf einen Blick.

Geringfügigkeitsgrenze

485,85 Euro brutto pro Monat

Höchstbeitragsgrundlage

monatlich: 5.670,00 brutto Euro, täglich: 189,00 Euro

Rezeptgebühr, e-Card & Co.

  • Rezeptgebühr: 6,65 Euro
  • Service-Entgelt für die e-card: 12,95 Euro pro Kalenderjahr
  • Krankenversicherung für kinderlose Partner / Mitversicherung: 3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) des Partners
  • Selbstversicherung in der Krankenversicherung: grundsätzlicher Monatsbeitrag  464,42 Euro, der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf 64,78 Euro
  • Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: pro Monat 68,59 Euro
  • Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe: mindestens 37,80 Euro, bei Sehbehelfen 113,40 Euro

Pflegegeldstufen

Das Pflegegeld beträgt

  • bei Stufe 1: 165,40 Euro
  • bei Stufe 2: 305,00 Euro
  • bei Stufe 3: 475,20 Euro
  • bei Stufe 4: 712,70 Euro
  • bei Stufe 5: 968,10 Euro
  • bei Stufe 6: 1.351,80 Euro
  • bei Stufe 7: 1.776,50 Euro

Pensionen

Pensionserhöhung

Die Pensionen werden 2022 nicht generell mit dem An­pass­ungs­faktor von 1,018, sondern gestaffelt erhöht. Niedrigere Pensionen werden stärker erhöht. 

So steigt das Gesamtpensionseinkommen: 

  • bis 1.000,00 Euro: 3 Prozent
  • über 1.000,00 Euro bis 1.300,00 Euro: linear absinkend von 3 Prozent bis 1,8 Prozent
  • über 1.300,00 Euro: 1,8 Prozent

Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension Grenzbeträge

Eine Anrechnung eines Erwerbseinkommens auf die Invaliditätspension / Berufsunfähigkeitspension findet nur dann statt, wenn das Erwerbseinkommen zur Pension über der Geringfügigkeitsgrenze (485,85 Euro Wert 2022) liegt und das Gesamteinkommen aus Pension und Erwerbstätigkeit den Betrag von 1.283,29 Euro übersteigt. Wenn das Gesamteinkommen diesen Grenzwert übersteigt, werden vom Überschreitungsbetrag die folgenden Prozentsätze von der Pension in Abzug gebracht:

Die Anrechnung findet maximal bis zu einer Höhe von 50 Prozent der Pensionsleistung und 100 Prozent des Erwerbseinkommens statt.

  • 30 Prozent des Gesamteinkommens über 1.283,29 Euro bis 1.925,01 Euro
  • 40 Prozent des Gesamteinkommens über 1.925,01 Euro bis 2.566,57 Euro
  • 50 Prozent des Gesamteinkommens über 2.566,57 Euro

Die Richtsätze für Ausgleichszulagen betragen ab 1.1.2022

Alters- und Invaliditätspensionen:

  • für Alleinstehende 1.030,49 Euro
  • für Ehepaare 1.625,71 Euro
  • für Alleinstehende, die mindestens 30 Jahre Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, gibt es einen Pensions- beziehungsweise Ausgleichszulagenbonus von 1.141,83 Euro
  • bei 40 Jahren Pflichtversicherung beträgt der Bonus 1.364,11 Euro für Alleinstehende und für Ehepaare 1.841,29 Euro
  • Erhöhung für jedes Kind 159,00 Euro

Witwen- und Witwerpensionen: 1.030,49 Euro 

Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr 

  • für Halbwaisen 379,02 Euro
  • für Vollwaisen 569,11 Euro

Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr

  • für Halbwaisen 673,53 Euro
  • für Vollwaisen 1.030,49 Euro

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension: Pro Monat dürfen Sie 485,85 brutto Euro dazu verdienen.

Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung: 2.027,75 Euro

Beitragsgrundlage bei der Selbstversicherung von pflegenden Angehörige in der Pensionsversicherung: 2.027,75 Euro. Davon werden 1,78 Prozent im Pensionskonto gut­ge­schrieben. Die Beiträge für die Pflegepersonen werden vom Bund getragen. Voraussetzungen sind die Pflege eines nahen Angehörigen und eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegeldstufe 3. 

Einkauf von Schul- und Studienzeiten: 1.292,76 Euro pro Monat

Alle Details zu den „Neuen Werten 2022“ findest du auf der Website www.arbeiterkammer.at oder www.sozialversicherung.at

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