vida

Einmalige Sonntagsöffnung am 19.12.

Ausnahmesituation unter klaren Rahmenbedingungen.

Seit Sonntag ist der Lockdown für Geimpfte und Genesene vorbei. Geschäfte durften aufsperren. Im Vorfeld hegte die Wirtschaftskammer den Wunsch, eine einmalige Öffnung des Handels am vierten Adventsonntag zu ermöglichen. Bedingung der Gewerkschaften war unter anderem, dass diese einmalige Öffnung zu keiner erweiterten Sonntagsöffnung in der Zukunft führt. Das konnten wir mit dem abgeschlossenen Zusatzkollektivvertrag, der ausschließlich am 19.12. gilt, auch erreichen.

Außerdem war für die Gewerkschaft vida auch klar, dass die Möglichkeit der einmaligen Öffnung ausschließlich jene Geschäftsstellen betrifft, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben. Des weiteren gilt:

  • Für die Überstunden an diesem Sonntag ist ein Zuschlag von 100 Prozent zu zahlen.
  • Es ist jedenfalls Ersatzruhe zu gewähren, die an die Arbeitszeit anzurechnen ist.
  • Die Kosten für Kinderbetreuung müssen übernommen werden.
  • Die absolute Freiwilligkeit muss gewährt sein.

 

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