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Kurzarbeit: Sozialpartnerschaft hat sich mit Verlängerung erneut als Krisenfeuerwehr bewährt

vida-Tusch: Zehntausende Existenzen gesichert – Kein Unternehmen muss Beschäftigte auf die Straße setzen – Personal für Zeit nach Lockdown halten!

Erfreut über die heutige Einigung der Sozialpartner mit der Bundesregierung zur Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende März 2022 samt den damit verbundenen Unterstützungsmaßnahmen für vom weiteren Lockdown erneut besonders betroffenen ArbeitnehmerInnen ist die Gewerkschaft vida. „Die Sozialpartnerschaft hat sich zum wiederholten Mal als Krisenfeuerwehr bewährt. Insbesondere mit der Verlängerung der Kurzarbeitsmöglichkeit können die Arbeitsplätze während des erneuten Lockdowns erhalten und mit Netto-Lohnfortzahlungen von bis zu 90 Prozent die Existenzen Zehntausender Beschäftigter abgesichert werden“, betont der stv. vida-Vorsitzende und Vorsitzende des vida-Fachbereichs Tourismus, Berend Tusch.

Besonders erfreulich sei auch, dass jene Beschäftige, die seit März 2020 insgesamt zehn Monate oder länger für eine Form der Kurzarbeit angemeldet waren und im November noch in Kurzarbeit sind, einen Bonus in Höhe von 500 Euro erhalten sollen. Für die sogenannten Trinkgeldbranchen, wie Tourismus, Gastronomie und Beherbergung sowie die körpernahen Dienstleistungen wie FriseurInnen und in den Bereichen Kosmetik, Fußpflege sowie Massage Beschäftigten, die in Kurzarbeit bis zu 20 Prozent ihres Einkommens in Form von Trinkgeld verlieren, sei besonders hervorzuheben, dass diese ab Dezember eine erhöhte Vergütung erhalten. Die Bemessungsgrundlage für das Entgelt wird um fünf Prozent erhöht und ist an die ArbeitnehmerInnen weiterzugeben, so Tusch.

Insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Gewerkschaft vida seien viele Branchen erneut aufgrund des Lockdowns von vorübergehenden Geschäftsschließungen betroffen, so der vida-Gewerkschafter weiter. „Aber egal, ob es sich um die Dienstleistungsbranche, die Gastronomie und den Tourismus oder um Betriebe im Veranstaltungsbereich, in den körpernahen Dienstleistungen oder im Transport- und Reisesektor handelt, dank der Möglichkeit, Kurzarbeitsvereinbarungen abzuschließen, muss kein Unternehmen Beschäftigte auf die Straße setzen“, so Tusch.

Der vida-Gewerkschafter appelliert an die ArbeitgeberInnen, die Kurzarbeitsvereinbarungen auch entsprechend in Anspruch zu nehmen. Die MitarbeiterInnen müssten für die Zeit nach dem Lockdown von den Betrieben gehalten werden, um zukünftige Personalengpässe zu vermeiden. „Denn die Erfahrungen vorangegangener Lockdowns haben uns gelehrt, dass Beschäftigte, die einmal in eine andere Branche abgewandert sind, nur schwer wieder zurückzugewinnen sind“, schließt Tusch.

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