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Kurzarbeit wird verlängert

Ab sofort auch in Saisonbetrieben, verbesserter Trinkgeldersatz und Bonus für Langzeit-Kurzarbeitende.

Der aktuelle Lockdown gefährdet einmal mehr Beschäftigte und Unternehmen, einige Branchen wie Gastronomie, Tourismus oder körpernahe Dienstleister sind besonders betroffen. Deswegen haben sich Regierung und Sozialpartner auf eine Fortsetzung der Kurzarbeit geeinigt, die in allen betroffenen Branchen Arbeitsplätze sichert und das sofortige Durchstarten nach Ende des Lockdowns ermöglicht.

DIE ECKPUNKTE, DER AM 26. NOVEMBER PRÄSENTIERTEN EINIGUNG

  • ein Bonus für Langzeit-Kurzarbeitende
  • verbesserter Trinkgeldersatz
  • Starthilfe für Saisonbetriebe, nach dem ersten Monat Kurzarbeit zu ermöglichen
Starthilfe für Saisonbetriebe 
 
Voraussetzung für die Kurzarbeit ist, dass der/die MitarbeiterIn zuvor für ein Kalendermonat voll entlohnt wurde. Geschlossene Saisonbetriebe können diese Voraussetzung nicht erfüllen, weil viele ihrer Mitarbeiter erst mit Saisonstart im November oder Dezember beginnen.  
 
Tourismusbetriebe sind von Lockdown, Reisewarnungen und 2G-Regeln mehrfach betroffen, brauchen aber Personal, um nach dem Lockdown schnell beziehungsweise angepasst an die aktuelle Situation rasch durchstarten zu können.
 
Deswegen bekommen geschlossene Saisonbetriebe, die zwischen 3.11. und 12.12. (in OÖ 17.12.) Personal einstellen, eine Starthilfe vom AMS in Höhe von 65 Prozent der Arbeitskosten. Diese Starthilfe ist bis inklusive dem ersten vollentlohnten Kalendermonat der Beschäftigten (also bis 31.12. 2021 oder 31.1. 2022) möglich. Danach folgt entweder eine normale Beschäftigung oder (falls notwendig) Kurzarbeit. Nahe Familienangehörige sind nicht förderbar.
 
Bonus für Langzeit-Kurzarbeitende  
 

ArbeitnehmerInnen, die lange Zeit in Kurzarbeit waren, haben viel Einkommen verloren, für sie wurde folgende Abfederung beschlossen: 

Jede/r, der/die seit März 2020 mindestens 10 Monate in Kurzarbeit war, sowie im November einen Bruttolohn von weniger als 2.775 Euro hat, hat Anspruch auf eine Bonuszahlung von 500 Euro im Frühjahr 2022.

Details der Auszahlung werden noch geklärt, Gewerkschaften und Arbeiterkammer sollen in die Abwicklung eingebunden werden. 
 

"Diese fortgesetzte Kurzarbeit bietet von der Krise hart getroffenen ArbeitnehmerInnen und ihren Unternehmen die Möglichkeit, MitarbeiterInnen im Unternehmen zu halten. Mein Appell an alle Arbeitgeber – machen Sie davon Gebrauch!"

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident
 
Mehr Trinkgeldersatz 
 
ArbeitnehmerInnen in den sogenannten Trinkgeldbranchen verlieren in Kurzarbeit nicht nur 10, 15 oder 20 Prozent ihres Einkommens, sondern auch viel Trinkgeld. Sie bekommen dafür ab Dezember eine erhöhte Vergütung. Die Bemessungsgrundlage für das Entgelt des/der ArbeitnehmerIn wird um fünf Prozent erhöht und ist an den Arbeitgeber weiterzugeben.  
Weiter 80 bis 90 Prozent des letzten Gehalts/Lohns in Kurzarbeit 
 
Diese Verbesserungen ändern nichts an den bestehenden Regelungen der Kurzarbeit in anderen Branchen: ArbeitnehmerInnen, die in Kurzarbeit sind, bekommen dafür weiterhin 80 bis 90 Prozent des letzten Nettogehalts bzw. -lohns.  
Ein Grund mehr, niemanden zu kündigen 
 
„Diese Verbesserungen sichern Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zur Kurzarbeit und sie bringen von Kurzarbeit besonders betroffenen ArbeitnehmerInnen Entlastung, die sie brauchen“, sagt Katzian: „Das muss man sich erst einmal vorstellen, zehn Monate und länger auf bis zu 20 Prozent des Einkommens zu verzichten. Die Fixkosten für diese Menschen, die oft auch Familien haben, reduzieren sich ja nicht.“ 
 
Vor allem gebe es keinen Grund, ArbeitnehmerInnen jetzt zu kündigen, betont Katzian einmal mehr: „Diese fortgesetzte Kurzarbeit bietet von der Krise hart getroffenen ArbeitnehmerInnen und ihren Unternehmen die Möglichkeit, mit der Unterstützung durch das AMS MitarbeiterInnen im Unternehmen zu halten. Mein Appell an alle Arbeitgeber – machen Sie davon Gebrauch!" 
 

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