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vida Jugend im Einsatz: Roman Brunner (links im Bild) und Sumit Kumar (rechts im Bild)
vida Jugend im Einsatz: Roman Brunner (links im Bild) und Sumit Kumar (rechts im Bild)

Du bist Lehrling und hast Fragen?

Die vida Jugend hat Antworten. In unserem Podcast „vidaHören“.

Was steht im Lehrvertrag? Mein Chef will, dass ich länger arbeite, darf ich das überhaupt? Und bekomme ich als Lehrling Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Unsere vida-Jugendsekretäre Sumit Kumar und Roman Brunner beantworten in dieser Podcast-Episode von >>> „vidaHören“ die brennendsten Lehrlingsfragen.

Höre hier das ganze vidaHören-Interview:

Hier ein Auszug des Interviews zum Nachlesen:

vidaHören: Was ist der Lehrvertrag?

vida Jugend: Wenn man ein Lehrverhältnis eingeht, dann wird das durch den Lehrvertrag geregelt. Er wird zwischen Lehrling und Lehrberechtigten schriftlich abgeschlossen und enthält neben persönlichen Daten den Lehrberuf sowie Beginn und Ende der Lehrzeit.

vidaHören: Wie viel Geld verdienen Lehrlinge?

vida Jugend: Lehrlinge haben Anspruch auf ein Lehrlingseinkommen. Die Höhe ist in den meisten Berufen im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt. Das Lehrlingseinkommen wird 14-mal im Jahr ausgezahlt. Das heißt, Lehrlinge bekommen auch Urlaubsund Weihnachtsgeld. Das Lehrlingseinkommen gibt es auch, wenn man die Berufsschule besucht oder krank ist.

vidaHören: Wie sieht es mit der Arbeitszeit aus?

vida Jugend: Die tägliche Arbeitszeit von Lehrlingen unter 18 beträgt acht Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden. Spätestens sechs Stunden nach Arbeitsbeginn muss eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten gewährt werden. Bei Lehrlingen unter 18 Jahren beträgt die tägliche Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen mindestens zwölf Stunden, bei Lehrlingen unter 15 Jahren mindestens 14 Stunden.

vidaHören: Dürfen Lehrlinge in der Nacht oder am Sonntag arbeiten?

vida Jugend: Für Jugendliche unter 18 ist die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr verboten. Im Gastgewerbe kann es vorkommen, dass Lehrlinge am Sonntag und an Feiertagen arbeiten müssen. In diesem Fall muss aber gesichert sein, dass sie im Durchschnitt jeden zweiten Sonntag frei haben. Und es gelten auch Sonderregelungen bei der Nachtarbeit. Gastro-Lehrlinge ab 16 dürfen bis 23 Uhr arbeiten.

vidaHören: Sind Überstunden für Lehrlinge erlaubt?

vida Jugend: Jugendliche unter 16 dürfen keine Überstunden leisten. Zwischen 16 und 18 Jahren ist das nur in Ausnahmefällen möglich, und zwar für Vor- und Abschlussarbeiten, wie zum Beispiel für Reinigung und Aufräumarbeiten. Dabei sind pro Lehrtag maximal 30 Minuten erlaubt. Werden Überstunden geleistet und ausbezahlt, gilt ein Zuschlag von 50 Prozent. In einigen Kollektivverträgen sind höhere Zuschläge festgehalten. Achtung: Die tägliche Arbeitszeit darf auf keinen Fall 9,5 Stunden überschreiten, in einer Woche dürfen nicht mehr als drei Stunden Mehrarbeit vorliegen. Schreibe dir deine Arbeitszeiten auf! So können wir Überstunden und etwaige nicht geleistete Zahlungen für dich errechnen.

vidaHören: Was ist ein Jugendvertrauensrat?

vida Jugend: Wenn in einem Betrieb dauerhaft mindestens fünf Jugendliche beschäftigt sind, dann ist ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Er ist speziell für die Anliegen der Lehrlinge und der jugendlichen Beschäftigten im Betrieb da. JugendvertrauensrätInnen sind selbst in Ausbildung oder haben sie gerade erst abgeschlossen. Genau darum wissen sie auch, wo den Lehrlingen der Schuh drückt, und können ihre Interessen bestens vertreten. Die vida Jugend unterstützt bei der Vorbereitung der JVR-Wahl und bietet auch JVR-Kurse an.

vida-Mitglied sein lohnt sich

Als Lehrling hast du ein Recht auf klare Regeln, wie viel Geld du bekommst und wie deine Arbeitszeiten sind. Du hast ein Recht auf ein jährlich steigendes Lehrlingseinkommen sowie auf ein Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die vida Jugend sorgt dafür, dass du zu deinem Recht kommst. Auf www.vidalehrling.at erfährst du mehr über deine Rechte, dein Lehrlingseinkommen und über die vielen Angebote deiner vida Jugend.

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