vida

vida schützt auch in der Pension

17.000 Euro konnte die vida für ein Mitglied im Ruhestand erstreiten.

Ein vida-Mitglied hat als Schrankenwärter gearbeitet. Während seiner Dienstzeit hat sich an einem Bahnübergang ein Unfall mit einem PKW ereignet. Den Kollegen traf ein Mitverschulden, da er den Schranken nicht, wie er es hätte tun müssen, betätigt hatte.

Unfall im Dienst führte zu Gerichtsverfahren

Sein Arbeitgeber, die ÖBB Infra AG, und der betroffene Kollege selbst wurden nach einem Rechtsstreit vom Gericht dazu verpflichtet, der Versicherung des Verletzten im PKW, die Kosten zu ersetzen. Es ging dann noch darum, wie viel Schuld das vida-Mitglied tatsächlich trifft und wie viel der Unfallkosten der Kollege daher tragen muss. Die ÖBB verlangten von ihm rund 22.000 Euro plus Zinsen zurück, die er in der Folge auch vorsorglich überwiesen hatte.

Strafe sank von 22.000 auf 5.000 Euro

Unser Mitglied konnte seinen vida-Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Die vida-Rechtsabteilung brachte Klage gegen die Strafhöhe ein, da dieser Betrag bei genauerer Betrachtung der Begleitumstände, die zum Unfall führten, unverhältnismäßig hoch erschien.  Das Gericht hat sich der Rechtsmeinung der vida angeschlossen, dass die Hauptschuld in diesem Fall den Dienstgeber ÖBB trifft, weil vor allem Warneinrichtungen an der Unfallkreuzung fehlten und unser Kollege durch eine lange Schicht ohne ausreichende Pausen zum Unfallzeitpunkt übermüdet war. Unser vida-Mitglied bekam dadurch drei Viertel, also 17.000 Euro, seiner ursprünglich bezahlten Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro, wieder zurücküberwiesen.

vida-Rechtsschutz…

„Eine vida-Mitgliedschaft ist selbstverständlich keine Versicherung gegen falsches Verhalten im Dienst. Oft wird bei Urteilen aber vorschnell übers Ziel hinausgeschossen und auf die Rahmenbedingungen vergessen oder zu wenig auf diese eingegangen“, kommentiert Rudolf Srba, Vorsitzender der vida-PensionistInnen, den Fall. Da ist es gut, wenn man in die nächste Instanz gehen will, dass man über einen leistungsstarken, berufsspezifischen Rechtsschutz verfügt, wie er in der vida-Mitgliedschaft inkludiert ist.

…auch in der Pension sinnvoll

Gerichtsverfahren können sich oft über Jahre hinweg durch mehrere Instanzen ziehen. Wie im konkreten Fall hier, kann sich ein Gerichtsverfahren auch von der aktiven Dienstzeit hinein in den Ruhestand erstrecken. „Da ist es immer gut, wenn man auch in der Pension noch Gewerkschaftsmitglied ist und zu einem deutlich günstigeren Mitgliedsbeitrag noch über den gesamten vida-Schutz verfügt“, sagt Srba. 

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