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Corona-Kurzarbeit geht erneut in die Verlängerung

Kurzarbeit V wird mit zwei Modellen ab 1. Juli weitergeführt.
Sozialpartner und Bundesregierung haben sich am 7. Juni 2021 darauf geeinigt, dass die Corona-Kurzarbeit erneut verlängert wird. Somit können Arbeitsplätze in besonders hart von der Corona-Pandemie getroffenen Branchen gerettet werden.  
 
"Die Corona-Kurzarbeit, die die Sozialpartner im Frühjahr 2020 aus dem Boden gestampft haben, geht ein weiteres Mal in die Verlängerung. Das ist essenziell, denn die Kurzarbeit hat Tausende Kolleginnen und Kollegen in dieser schwierigen Zeit vor der Arbeitslosigkeit bewahrt."
 
Roman Hebenstreit, vida Vorsitzender
 
Das sind die Eckpunkte:
  • Kurzarbeits-Variante zur Sicherung der Arbeitsplätze für Unternehmen, die aufgrund langer Lockdowns oder hoher Umsatzeinbußen von der Pandemie besonders betroffen sind (wie z.B. die Nachtgastronomie)
  • Übergangsvariante für alle anderen Betriebe
  • Alle ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit erhalten weiterhin 80-90 Prozent Nettoersatzrate. 

Verlängerung der Kurzarbeit IV
 
Als besonders betroffene Betriebe gelten jene Betriebe, die entweder von Lockdown oder behördlichen Maßnahmen betroffen sind oder im 3. Quartal 2020 einen Umsatzrückgang von 50 Prozent im Vergleich zum 3. Quartal 2019 verzeichnen.

In dieser Variante bleiben die Eckpunkte ähnlich der Corona-Kurzarbeit IV: ArbeitnehmerInnen können in Kurzarbeit gehen und bekommen dafür weiterhin
80 bis 90 Prozent des letzten Nettogehalts bzw. -lohns. Diese Corona-Kurzarbeitsvariante soll jedenfalls bis Ende des Jahres gelten.
 
Neu: 15 Prozent Selbstbehalt für Unternehmen

Für das neue Übergangsmodell wird die Mindestarbeitszeit 50 Prozent betragen, in Ausnahmefällen gelten weiter 30 Prozent. Für ArbeitnehmerInnen bleibt es bei einer Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent. Neu an diesem Modell ist der Selbstbehalt für Unternehmen als Weg in Richtung des alten (vor der Corona-Krise geltenden) Kurzarbeitsmodells. Diese müssen künftig für 15 Prozent der Fördersumme selbst aufkommen. Gelten wird dieses Modell bis Sommer 2022.
 
 
Antworten auf weitere Fragen rund um die Arbeit in der Corona-Krise sind auf www.jobundcorona.at zu finden.
 
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