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Ab in den Urlaub! Aber sicher!

„vidaHören“ beantwortet arbeitsrechtliche Fragen.

Wohin soll die Reise gehen? In den warmen Süden, in den kühlen Norden, in den wilden Westen oder in den Nahen Osten? „vidaHören“ begibt sich mit dieser Episode in den Süden Österreichs. In Kärnten begrüßen wir Rechtsexpertin Anna Michorl. Die Landessekretärin der vida Kärnten beantwortet arbeitsrechtliche Fragen rund ums Thema Urlaub.

Höre hier die ganze vidaHören-Episode:

Hier ein Auszug des Interviews:

vidaHören: Wie viel Urlaub im Jahr steht mir zu?

vida-Landessekretärin Anna Michorl: Als Arbeitnehmerin bzw. als Arbeitnehmer hat man pro Arbeitsjahr Anspruch auf insgesamt fünf Wochen bezahlten Urlaub. Nach 25 Dienstjahren beim gleichen Arbeitgeber bzw. bei der gleichen Arbeitgeberin erhöht sich der Urlaubsanspruch auf sechs Wochen. Übrigens, das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem man im Betrieb eingetreten ist. In manchen Betrieben ist das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. Das bedeutet, dass das neue Urlaubsjahr mit 1. Jänner beginnt.

vidaHören: Wie ist das mit der 6. Urlaubswoche? Ab wann habe ich Anspruch darauf?

vida-Landessekretärin Anna Michorl: Also, ab dem 26. anrechenbaren Arbeitsjahr gibt es die 6. Urlaubswoche. Man muss aber nicht alle Arbeitsjahre bei dem aktuellen Arbeitgeber bzw. der aktuellen Arbeitgeberin verbracht haben. Es können auch Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern angerechnet werden sowie Schul- und Studienzeiten. Arbeitszeiten bei anderen Arbeitgebern werden bis zu fünf Jahren angerechnet. In Kombination mit Schulzeiten, die über die allgemeine Schulpflicht hinausgehen, werden maximal sieben Jahre angerechnet. Ein Studium wird zusätzlich bis zu fünf Jahren angerechnet. Wer wissen will, wie viel genau angerechnet werden kann, wendet sich am besten an den Betriebsrat oder an uns, die Gewerkschaft.

vidaHören: Kann ich Urlaub nehmen, wann ich will?

vida-Landessekretärin Anna Michorl: Nein! Urlaub muss immer zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn vereinbart werden, also beide Seiten müssen sich gemeinsam darauf einigen. Am besten man vereinbart den Urlaub schriftlich. Und noch gut zu wissen: Wenn ein Urlaub einmal bewilligt wurde, kann er nicht mehr gestrichen werden – außer, der Betrieb hat ganz wichtige wirtschaftliche Gründe wie einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der/die ArbeitgeberIn die bereits getätigten Kosten für einen Urlaub übernehmen, also zum Beispiel Stornogebühren.

vidaHören: Darf mich mein Chef dazu zwingen, Urlaub abzubauen, also in den Urlaub zu gehen?

vida-Landessekretärin Anna Michorl: Nein! Wie schon gesagt, Urlaub muss immer beidseitig vereinbart werden. Das heißt man darf nicht zwangsweise in den Urlaub geschickt werden. Auch in der Corona-Kurzarbeit kann der Chef nicht einfach Urlaub anordnen.

vidaHören: Muss ich während meines Urlaubs für meinen Chef auf Abruf erreichbar sein?

vida-Landessekretärin Anna Michorl: Urlaub ist Urlaub! Man ist nicht verpflichtet, auch im Urlaub „in Bereitschaft“ zu sein und Leistungen zu erbringen.

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