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Ohne Wenn und Aber

Schwangere brauchen besten Schutz.

„Jede schwangere Arbeitnehmerin hat ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit!“ Unter diesem Titel wandten sich Korinna Schumann, ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende, und Renate Anderl, Präsidentin der Arbeiterkammer, im Rahmen eines offenen Briefes an die zuständigen Ministerien und betonten darin abermals, wie wichtig es ist, dass schwangere Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit zum frühzeitigen Mutterschutz bekommen, um vor einer Corona-Infektion geschützt zu sein. „Das Risiko einer Corona-Virus-Infektion für Schwangere ist in vielen Bereichen gegeben, auch wenn in der direkten Berufsausübung kein physischer Körperkontakt mit anderen Personen gegeben ist – sei es während der Berufsausübung selbst oder auch auf dem Arbeitsweg in öffentlichen Verkehrsmitteln“, so Schumann und Anderl unisono. 

 „Es müssen zwei Leben geschützt werden! Zum einen das Leben der werdenden Mutter und zum anderen das Leben des Kindes!“

Elisabeth Vondrasek, vida-Frauenvorsitzende

Die vida-Frauenvorsitzende Elisabeth Vondrasek steht ganz klar hinter dieser Forderung. „Wir haben schon zu Beginn der Pandemie darauf hingewiesen, dass es speziellen Schutz für Schwangere geben muss. Immerhin sind es zwei Leben, die man schützt, zum einen das Leben der werdenden Mutter und zum anderen das Leben des Kindes“, so die Gewerkschafterin, die betont, dass gerade die Branchen, in denen die vida Beschäftigte vertritt, besonders betroffen sind. „Gerade im Gesundheits- und Pflegebereich gibt es direkten Kontakt mit Patienten und zu Betreuenden, aber auch in allen anderen Branchen gilt es, werdende Mütter vor einer Ansteckung zu schützen.“ Die Regelung der Freistellung greife viel zu kurz, unterstreicht Vondrasek die Forderung.

Bis heute sei nicht restlos geklärt, ob es zu Übertragung des Corona-Virus von der werdenden Mutter auf das ungeborene Kind kommen kann. „Das Risiko ist aber definitiv zu hoch. Jede Schwangere, die erkrankt und egal wie schwer der Verlauf ist, ist eine zu viel“, sagt Vondrasek, die auf eine umgehende Anpassung der Mutterschutz-Regelung pocht.

Alle sieben Gewerkschaften und die Arbeiterkammer fordern daher in einem offenen Brief an die zuständigen Ministerien erneut die Möglichkeit auf einen vorzeitigen Mutterschutz für alle Arbeitnehmerinnen:
 

Sehr geehrter Herr Vizekanzler Kogler,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Raab,
sehr geehrter Herr Bundesminister Kocher,
sehr geehrter Herr Bundesminister Anschober!

Jede schwangere Arbeitnehmerin hat ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit!

Seit einigen Monaten erreichen uns zahlreiche Anrufe von verzweifelten schwangeren Frauen. Die Corona-Krise ist für Schwangere besonders belastend. Diese erwerbstätigen Frauen sorgen sich sehr um ihre eigene Gesundheit und vor allem um die Gesundheit ihre ungeborenen Kinder!

Der aufgrund der Corona Pandemie beschlossene Freistellungsanspruch von schwangeren Arbeitnehmerin-nen greift zu kurz. Denn er gilt nur wenn ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist bzw. durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder Homeoffice/Telearbeit eine Gefährdung nicht vermieden werden kann. Dieser Anspruch war und ist wichtig und richtig. Leider ist nach wie vor ein Groß-teil der Schwangeren von dieser Möglichkeit der Freistellungsregelung ausgeschlossen.

Das Risiko einer Corona-Virus-Infektion für Schwangere ist in vielen Bereichen gegeben, auch wenn in der direkten Berufsausübung kein physischer Körperkontakt mit anderen Personen gegeben ist  – sei es während der Berufsausübung selbst oder auch auf dem Arbeitsweg in öffentlichen Verkehrsmitteln. 
In Branchen wie beispielsweise dem Handel, in dem sehr viele Frauen beschäftigt sind, ist ein häufiger Kundenkontakt unumgänglich. In großen Produktionsbetrieben, wo viele Menschen in einer Werkshalle arbeiten, ist es oft sehr schwierig oder gar nicht möglich, den Abstand zu KollegInnen einzuhalten. Diese Problematik tritt auch in anderen Bereichen und Branchen wie auch dem Öffentlichen Dienst auf. Für viele erwerbstätige Frauen ist es – aufgrund ihres Berufsbildes – unmöglich, von zu Hause aus zu arbeiten. Es wird abseits der geltenden Verordnungen auch seitens der Arbeitsinspektion darauf hingewiesen, dass von Schwangeren keine FFP-Masken getragen werden dürfen.

Wenn sich eine Schwangere infiziert, besteht darüber hinaus eine große Gefahr, einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden.

Es muss im Interesse aller, aber natürlich auch im Interesse der Bundesregierung sein, dass Frauen und ihre ungeborenen Kinder während der Corona-Pandemie bestmöglich geschützt werden.
Deshalb fordern wir die Möglichkeit auf einen vorgezogenen Mutterschutz unter Wahrung aller finanziellen Ansprüche für berufstätige Schwangere während der Corona Pandemie!

Das Kindeswohl und die Gesundheit der werdenden Mutter müssen dem Staat etwas wert sein – „koste es was es wolle“ war doch eine politische Aussage zu Beginn der Pandemie im März 2020! Es ist höchst an der Zeit, dass die berechtigten Sorgen und Nöte von Schwangeren endlich Gehör finden und eine dementsprechende politische Reaktion – im Sinne eines vorgezogenen Mutterschutzes/Beschäftigungsverbotes – umgesetzt wird.

 
Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende, im Namen aller Gewerkschaften
 
Renate Anderl, Präsidentin der AK Wien und der Bundesarbeitskammer
 

 

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