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Kurzarbeit geht in Verlängerung

Arbeitsplätze vieler ArbeitnehmerInnen bis Ende Juni gesichert.
Die Arbeitsmarktsituation ist aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor angespannt. Zuletzt waren noch immer 465.000 Menschen in Kurzarbeit, mehr als 500.000 sind arbeitslos. Der ÖGB hat sich daher heute mit den Sozialpartnern und der Bundesregierung auf eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 geeinigt. 
 
„Die Fortführung der Kurzarbeit rettet knapp ein Jahr nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Österreich immer noch hunderttausende Arbeitsplätze! “
 
Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident 
 
Im Wesentlichen gelten für die Kurzarbeit IV dieselben Regeln wie schon in der Kurzarbeit III. Das Besondere an der Kurzarbeit IV ist, dass die Nettoersatzrate auf einem sehr hohen Niveau (80 bis 90 Prozent des letzten Lohns- oder Gehalts) bleibt. Weiters soll die Fortbildung verstärkt forciert werden, um die ArbeitnehmerInnen für die Zeit nach der Krise fit zu machen. Die von den Sozialpartnern verhandelte Kurzarbeit war eine der ersten Corona-Maßnahmen, die im März letzten Jahres beschlossen wurden – massenhaft Kündigungen und Entlassungen wurden damit verhindert
 
Die Eckdaten im Überblick:
  • Kurzarbeit IV gilt von 1. April bis 30. Juni 2021 
  • ArbeitnehmerInnen bekommen weiterhin zwischen 80 und 90 Prozent 
  • Behaltepflicht und Kündigungsschutz 
  • KV-Erhöhungen werden berücksichtigt 
  • Die Arbeitszeit zwischen 30 und 80 Prozent (in Einzelfällen darunter) 
  • Stärkerer Fokus auf Aus- und Weiterbildung durch Bewerbung der Sozialpartner und des AMS 
  • Urlaubsverbrauch in der KUA IV tunlichst eine Woche 
  • Lehrlingsausbildung sicherstellen 
  • Prüfung durch den Steuerberater 
  • Pauschaler Ersatz für Trinkgelder in entsprechenden Branchen - fünf Prozent Erhöhung der Bemessungsgrundlage 
  • Rückwirkende Antragstellung der Kurzarbeit IV nur mehr zwei bis max. drei Wochen 
Antworten auf weitere Fragen rund um die Arbeit in der Corona-Krise findest du auf www.jobundcorona.at.
 
 
Corona-Kurzarbeit V für Sommer in Planung 
 
Planbarkeit ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genau wie für Unternehmen immens wichtig. Die Sozialpartner haben sich deswegen darauf verständigt, zeitnah auch über die Fortsetzung der Kurzarbeit im Sommer Gespräche aufzunehmen. 
 

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(Quelle: oegb.at)
 
 
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