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General-Kollektivvertrag regelt Pause von der Maske

Neue Regeln zu Corona-Tests für ArbeitnehmerInnen.

Um die heimischen Arbeitsplätze noch sicherer zu machen sowie weitere Lockdowns zu verhindern, haben sich die Sozialpartner und die IV in einem General-Kollektivvertrag auf klare Regeln für Corona-Tests für Beschäftigte geeinigt. 

Die Regeln gelten bis Ende August 2021 und zwar für alle ArbeitnehmerInnen, für deren Arbeitgeber die WKO KV-fähig ist - also für einen Großteil der Beschäftigten

  • Wer einen negativen Corona-Test für die Ausübung seines Berufs braucht, der kann sich ab sofort auch während der Arbeitszeit testen lassen. Die betroffenen Beschäftigten müssen dafür von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden und bekommen in dieser Zeit auch ihren Lohn bzw. ihr Gehalt wie gewohnt weiterbezahltWichtig: Wer in Kurzarbeit ist, ist davon ausgenommen!
     
  • Kann der Test nicht im Betrieb durchgeführt werden, dann sollten sich Beschäftigte am besten vor Dienstbeginn bzw. nach Dienstende bei einer Teststation untersuchen lassen – diese Wege gelten als Arbeitszeiten, sind also Teil des Dienstes.
     
  • Die Termine des Tests müssen mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Sind Selbsttests möglich, können diese genutzt werden. 
     
  • ​ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Teilnahme an einem Test und auch nach einem positiven Testergebnis weder entlassen noch gekündigt oder anders benachteiligt werden. 
     
  • Wer in seinem Beruf eine Maske tragen muss, der kann sich künftig nach drei Stunden eine Masken-Auszeit von mindestens zehn Minuten nehmen. 

Was ist ein General-Kollektivvertrag?

Ein Generalkollektivvertrag regelt einzelne Arbeitsbedingungen und gilt österreichweit für alle Wirtschaftszweige, für die die Wirtschafskammer kollektivvertragsfähig ist – somit also für Millionen ArbeitnehmerInnen.

Abgeschlossen wird ein Generalkollektivvertrag vom ÖGB und der Wirtschaftskammer.

Generalkollektivverträge sind in Österreich eher selten: Der letzte wurde vor über 40 Jahren zum Urlaubsentgelt abgeschlossen.  Auch die letzte Arbeitszeitverkürzung in Österreich, also die etappenweise Einführung der 40-Stunden-Woche, wurde per Generalkollektivvertrag eingeführt.


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Quelle: www.oegb.at

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