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Patientengefährdend und unverantwortlich

Gesundheitspersonal soll auch bei positivem Test arbeiten.

Patientengefährdend und unverantwortlich: So beschreibt Gerald Mjka, Vorsitzender des Fachbereichs Gesundheit der Gewerkschaft vida, das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen neuer Covid-19-Notverordnung. "Die derzeitige Verordnung sieht vor, dass Menschen, die positiv getestet sind, in die Arbeit in Pflegeheimen oder Krankenanstalten gehen, ohne dass sichergestellt ist, dass sie nicht infektiös sind“, erklärt der Gewerkschafter und ist fassungslos. „Wir haben dem Gesundheitsministerium mehrfach Vorschläge für quasi wasserdichte Regelungen übergeben. Mit dieser Verordnung riskiert man die Gesundheit von Patienten und übt zusätzlichen Druck auf die Beschäftigten aus, die mit dem Wissen arbeiten gehen, corona-positiv zu sein und zur Gefahr für Patienten werden können.“ Die Diskussion gehe seit Wochen so - und es habe sich überhaupt nichts getan, sagt Mjka.

„Pflege geht nicht ohne Körperkontakt und ohne Nähe. Da muss man größtmögliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, diskussionslos.“

Gerald Mjka, Vorsitzender vida-Fachbereich Gesundheit

Gegenüber der Austria Presse Agentur schildert Juristin Silvia Rosoli von der Arbeiterkammer Wien, die wie die vida Partner der Offensive Gesundheit ist, am Mittwoch Folgendes: "Derzeit kann der Arbeitgeber im Pflege- und Spitalswesen die Leute in die Arbeit rufen, wenn sie positiv getestet sind, einen Ct-Wert größer 30 haben, also wenig infektiös, aber symptomlos sind.“

Der sogenannte Ct-Wert gibt nach PCR-Tests den Grad der wahrscheinlichen Infektiosität des Betroffenen zum Zeitpunkt des Tests an. „Egal wie infektiös Menschen sind, es ist fahrlässig, wie die Regierung vorgeht“, stellt Gewerkschafter Mjka dennoch klar. Dass in der Verordnung steht, dass Bedienstete von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen sowie Krankenanstalten per Verordnung einmal pro Woche per Antigen- oder PCR-Test untersucht werden und ein negatives Testergebnis aufweisen müssen, sei zynisch. Vor allem, weil wenige Zeilen später steht, dass im Fall eines positiven Testergebnisses das Einlassen in die Arbeitsstelle erfolgen kann, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt und aufgrund der medizinischen Laborbefunde, inbesondere aufgrund des Ct-Werts größer 30, davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.


Unüberschaubares Risiko

Nicht nur Mjka sieht hier einen Widerspruch zwischen der "Empfehlung zur Entlassung von Covid-19-Fällen aus der Absonderung" und den zwei alten und der neuen österreichischen Notvervordnung. „In den Empfehlungen sind für die Entlassung von Covid-19-Fällen aus der Quarantäne bei schwerer Erkrankung zehn Tage nach Symptombeginn, mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit und negativer PCR-Test mit Ct-Wert größer 30 vorgesehen“, so Rosoli von der AK gegenüber der APA weiter. Das gelte alles auch für das Fachpersonal, wobei bei ihnen die Anforderungen nach leichter Erkrankung und nach symptomloser Infektion um einen PCR-Test oder den Nachweis eines Ct-Werts größer 30 sogar noch verschärft sind. „Wir bleiben dabei – die Risiken, die hier geschaffen werden, sind nicht tolerierbar“, so Mjka.

Überhaupt, so die Vertreter der Offensive Gesundheit, sollte die Notverordnung auch die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste sowie die Rettungs- und Krankentransportdienste umfassen. Es mache keinen Sinn, in Pflegeheimen und Krankenanstalten die höchsten Kriterien anzulegen - und dann mobile Dienste weniger strikt zu regeln.

 

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