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Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit erreicht

Auf Druck der Gewerkschaften hat Regierung reagiert.

Der ÖGB hat in den letzten Monaten mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit Druck aufgebaut – mit Erfolg! Jetzt hat die Politik endlich reagiert: Am 5. November wurde im Nationalrat ein Antrag eingebracht, um den Rechtsanspruch umzusetzen. 

 „Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ist ein wichtiger Beitrag, um den Eltern zumindest ein paar Sorgen und Ängste in dieser schwierigen Zeit zu nehmen.“

Elisabeth Vondrasek, vida-Bundesfrauenvorsitzende

Viele der Branchen, die die Gewerkschaft vida vertritt, gelten besonders in der Corona-Krise als systemerhaltend. Egal ob Beschäftigte in den Gesundheits- und Pflegeberufen, in der Dienstleistung oder im Tourismus, es sind vorwiegend Frauen, die mit der Betreuungspflicht auch im zweiten Lockdown zunehmend unter Druck geraten, wenn ihre Kinder wegen Krankheits- oder Ansteckungsverdacht zu Hause bleiben müssen und es sogar große Ängste um den Arbeitsplatz gibt, wenn man wegen Kinderbetreuung öfter ausfällt. Mit diesem Rechtsanspruch sind ArbeitnehmerInnen auch nicht mehr vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig.

Sonderbetreuungszeit im Detail

Die Sonderbetreuungszeit kann, bei voller Kostenübernahme durch den Bund, insgesamt 4 (statt bisher 3) Wochen in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob bereits während des ersten Lockdowns oder in den Ferien Betreuungszeit genommen wurde. Dies wird nicht angerechnet. Der neue Anspruch kann bis Ende des Schuljahres 2020/2021 in Teilen, tage- oder halbtageweise in Anspruch genommen werden. Das gilt rückwirkend ab 1. November 2020.

Gemeinsam stark!

Wichtigste Voraussetzung, um unsere Forderungen durchzubringen, sind Mitglieder, die uns den Rücken stärken. Sei auch du dabei!

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