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21.800 Euro Strafe für Laudamotion

Gericht beschließt Strafzahlung gegen Billigairline, weil Betriebsrätin vom Gelände verwiesen wurde.

Die Weigerung der Laudamotion, ihre Betriebsratschefin anzuerkennen, geht nun auch ins Geld. Die Ryanair-Tochter muss inklusive Unterlassungsexekution und Fährnisexekution 21.800 Euro Strafe zahlen, weil sie die Betriebsratschefin Kerstin Hager am 11. September vom Gelände verwiesen hat, wie die Austria Presseagentur (APA) heute berichtet. Hager wollte Mitarbeiter unterstützen, die nach ihrer Kündigung kein Dienstzeugnis erhalten hatten, geht aus dem Beschluss des Bezirksgerichts Schwechat hervor.

Betriebsratsvorsitzende hat Recht auf Anwesenheit

Anfang Oktober 2019 gab es bei Laudamotion eine Betriebsratswahl. Die Unternehmensführung bezeichnete die Wahl aber als nichtig und ging gegen das Ergebnis vor Gericht. Das Landesgericht Korneuburg hat diese Klage vor wenigen Tagen abgewiesen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laudamotion hat zwar die gewählte Betriebsratsvorsitzende nicht anerkannt, musste ihre Anwesenheit aber laut anderem Gerichtsbeschluss am Gelände dulden.

„Die gerichtlich angeordnete Strafzahlung über 21.800 Euro für den Billigflieger Laudamotion wegen Verhinderung von Betriebsratsarbeit sind ein weitere Etappensieg der Gerechtigkeit.“  

Daniel Liebhart, Vorsitzender vida-Fachbereich Luftfahrt


Zwar gab es auch andere Urteile, wonach Laudamotion die Tätigkeit des Betriebsrates zulassen müsse, das Unternehmen sei aber erstmals in diesem Zusammenhang zu einer Strafzahlung verurteilt worden, sagt Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida.

vida unterstützt Belegschaft und Betriebsrat

Die vida unterstützt den Betriebsrat und die Laudamotion-Belegschaft in alles Rechtsstreitigkeiten gegen die Unternehmensführung. vida-Gewerkschafter Liebhart ist erfreut, „über einen weiteren Sieg der Gerechtigkeit“ gegen die Billigairline, die seit Monaten glaubt, österreichische Gesetze, Kollektivverträge und die Rechte des Personals mit Füßen treten zu können. Liebhart geht davon aus, dass in den kommenden Wochen weitere Urteilssprüche im Sinne des Betriebsrats und der Belegschaft folgen könnten.
 

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