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Kurzarbeit in Verlängerung

Was du über die KUA III wissen solltest.

Am Höhepunkt der Corona-Krise im Frühjahr waren 1,3 Millionen ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit. Im Sommer haben sich die Sozialpartner und die Regierung auf ein überarbeitetes Corona-Kurzarbeitsmodell geeinigt. Es startet jetzt im Herbst.

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:


Ab wann gilt Kurzarbeit III?

Das neue Kurzarbeitsmodell gilt mit 1. Oktober 2020. 

Wie lange gilt Kurzarbeit III?

Bis zum 31.3.2021. Nach den Semesterferien 2021 wird evaluiert und bis Ostern eine Möglichkeit erarbeitet, um bei Bedarf – abhängig von der wirtschaftlichen Situation – die Kurzarbeit erneut zu verlängern.

Wie viel muss ich mindestens arbeiten?

Die Mindestarbeitszeit beträgt 30 Prozent der bisherigen Normalarbeitszeit (nur mit Ausnahmegenehmigung durch die Sozialpartner sind 10 Prozent möglich) und kann über sechs Monate durchgerechnet werden. Das bedeutet: In „schwachen Monaten“ kann die Arbeitszeit ruhig weniger sein, es sollen aber in den sechs Monaten die durchschnittlichen Gesamtstunden passen. 

Die
Höchstarbeitszeit beträgt im Durchschnitt 80 Prozent. Auch hier beträgt der Durchrechnungszeitraum sechs Monate.

Wie viel Lohn bzw. Gehalt bekomme ich?

Die schon bisher garantierten „Nettoersatzraten“ konnten gehalten werden. Du bekommst also wie beim Modell II 80/85/90% vom Netto.

ACHTUNG: Was du in einem Monat tatsächlich arbeitest, muss auch bezahlt werden. Leistest du also mehr Arbeit, als durch die Nettoersatzrate (80/85/90%) abgedeckt ist, musst du das in diesem Monat entsprechend abgegolten bekommen. Auch Urlaub ist weiterhin voll zu bezahlen (100%).

NEU: Lohnerhöhungen, die der Kollektivvertrag vorsieht, sowie kollektivvertragliche Vorrückungen oder Umstufungen und Änderungen der Arbeitszeit, wenn ein Rechtsanspruch besteht (insbesondere Elternteilzeit), werden im neuen Modell berücksichtigt.

Was bedeutet die „Weiterbildungspflicht“ für mich?

ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit müssen bereit sein, eine Weiterbildung zu machen. Die Kosten dafür tragen Arbeitgeber und AMS.

Was passiert, wenn sich während meiner Weiterbildung die Auftragsklage für das Unternehmen verbessert und ich zurück in den Job muss?

In diesem Fall hast du einen Rechtsanspruch darauf, die begonnene Weiterbildung innerhalb von 18 Monaten zu Ende zu bringen.

Kann ich gleich nach Ablauf der Kurzarbeit III gekündigt werden?

Nein, es gilt wie bisher eine Behaltefrist von einem Monat.
 

KUA III auf einen Blick

  • Geltungsbeginn: 1.10.2020
  • Geltungsdauer: bis zum 31.3.2021
  • Arbeitszeit: Zwischen 30 und 80 Prozent im Durchschnitt – weniger nur mit Zustimmung der Sozialpartner
  • Entgeltanspruch: 80/85/90 Prozent Nettoersatzrate
  • Arbeitgeber bezahlen weiterhin tatsächlich erbrachte Leistung, für die Differenz kommt das AMS auf
  • Behaltefrist: 1 Monat
  • Weiterbildungsbereitschaft der ArbeitnehmerInnnen
  • Kontrolle der KUA-Anträge wird verstärkt
  • Lehrlinge: Die Ausbildung von Lehrlingen muss auch in der Kurzarbeit uneingeschränkt gewährleistet werden. Mindestens 50 Prozent der Ausfallsstunden sind als Weiterbildungszeit zu nutzen (Lehrlinge müssen während 50 Prozent der ausgefallenen Zeit Ausbildungsmaßnahmen besuchen).


NOCH FRAGEN?

Auf www.jobundcorana.at – der gemeinsamen Website von ÖGB und AK – findest du viel Wissenswertes zum Thema. Auch deine vida-Landesorganisation hilft dir bei Fragen gerne weiter. Kontaktdaten auf vida.at/landesorganisationen 


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