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Corona-Kurzarbeit verlängert

Jetzt online: Formulare für Verlängerung bestehender Kurzarbeit für September.
Achtung: Kurzarbeit September 2020
 
Du bist bereits in Kurzarbeit aber sie läuft vor dem 30. September 2020 aus? Dann brauchst du eine Verlängerungsvereinbarung. vida stellt ihren Mitgliedern zur vereinfachten Beantragung die neuen Formulare zur Verlängerung von bestehenden Kurzarbeitsvereinbarungen als Download (siehe Downloadbereich) zur Verfügung. Hast du einen Betriebsrat in deinem Betrieb, wende dich an ihn! 
 
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Du möchtest Kurzarbeit ab 1. Oktober 2020 nutzen? Die Sozialpartner haben die Verhandlungen mit der Bundesregierung für ein neues Kurzarbeitsmodell, die KUA III, abgeschlossen. Dieses Modell wird mit 1. Oktober in Kraft treten. 
 
Anbei die Eckdaten der Kurzarbeit III:
  • Geltungsbeginn: 1.10.2020
  • Geltungsdauer: 6 Monate
  • Arbeitszeit: Zwischen 30 und 80 Prozent – weniger nur mit Zustimmung der Sozialpartner
  • Entgeltanspruch: 80/85/90 Prozent NettoersatzrateArbeitgeber bezahlen weiterhin tatsächlich erbrachte Leistung (keine Durchrechnung), für die Differenz kommt das AMS auf
  • Behaltefrist: 1 Monat
  • Weiterbildungsbereitschaft der ArbeitnehmerInnnen
  • Kontrolle der KUA-Anträge wird verstärkt
  • Lehrlinge: Die Ausbildung von Lehrlingen muss auch in der Kurzarbeit uneingeschränkt gewährleistet werden
Kontrolle wird verstärkt

Die Kontrolle der Anträge wird verstärkt. Die wirtschaftliche Begründung muss dargestellt werden, der wirtschaftliche Ist-Stand belegt werden und eine Prognoserechnung ist vorzulegen. Das wird extern durch Dritte kontrolliert. Auch für Weiterbildungsmöglichkeiten während der Kurzarbeit III wurden Rahmenbedingungen geschaffen, insbesondere muss die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmerinnen gegeben sein.
 
"Das Ergebnis ist ein guter Kompromiss."
Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

„Das Ergebnis ist ein guter Kompromiss. Wir wollten Planungssicherheit für ArbeitnehmerInnen und Unternehmen, die haben wir mit diesem Paket erreicht“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. „Mit der Nettoersatzrate zwischen 80 und 90 Prozent sichert die Kurzarbeit nicht nur die Kaufkraft, sie schützt ArbeitnehmerInnen vor dem finanziellen Absturz.“

Billiger und gerechter

Die Mindestarbeitszeit und vor allem der neue Kontrollmechanismus machen das Modell billiger und gerechter: „Damit ist es gelungen, sicherzustellen, dass die Kurzarbeit jenen Unternehmen bewilligt wird, die sie brauchen, um wirtschaftliche Notlagen zu überbrücken“, erklärt Katzian.
 
 

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