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Besonders gefährdet

Verlängerung erreicht! Risikogruppenregelung bis Ende 2020.
Das Corona-Virus hat innerhalb weniger Tage und Wochen die Arbeitswelt völlig auf den Kopf gestellt. Reflexartig kam es zu Kündigungen, zum Glück konnte die zwischen der Regierung und den Sozialpartnern ausverhandelte Kurzarbeit viele davon abwenden. Was nach wie vor für Fragezeichen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgt, ist die Frage nach den Risikogruppen und danach, mit welcher Erkrankung man besonders gefährdet ist, an Corona zu erkranken. Und vor allem: Ist man Teil der Risikogruppe, kann man dann so einfach zu Hause bleiben?
 
UPDATE (28.8.2020)
Die Risikogruppenregelung wurde auf gewerkschaftlichen Druck bis Ende des Jahres verlängert.
Damit ist gewährleistet, dass besonders gefährdete Gruppen vor einer Covid-Ansteckung geschützt werden.  
 
Definition des Risikos
 
Bei der Gruppe der „Risikopersonen“ handelt es sich um Menschen, die sehr schwere Vorerkrankungen haben und wissenschaftlich belegt besonders gefährdet sind. Es sind österreichweit rund 90.000 Menschen im arbeitsfähigen Alter betroffen. Auch für jene, die in versorgungskritischen Bereichen arbeiten, gilt – inzwischen - die Risikogruppen-Verordnung.
 
Risiko durch Attest
 
Leidet man beispielsweise an fortgeschrittenen chronischen Lungen- Nieren- oder Lebererkrankung, an einer aktiven Krebserkrankung mit einer innerhalb der letzten 6 Monate erfolgten Chemo- oder Strahlentherapie oder wurde in den vergangenen zwei Jahren eine Knochenmarktransplantation vorgenommen, ist man besonders gefährdet, am Corona-Virus zu erkranken. Jene Personen erhalten auf der Grundlage der ihnen verschriebenen Medikamente ein Informationsschreiben des Sozialministeriums und können (auf freiwilliger Basis) ihren Arzt aufsuchen, der die konkrete Gesundheitsgefährdung prüft. Dies gilt ebenso für Personen, die die gleichen Erkrankungen aufweisen aber kein entsprechendes Schreiben des Sozialministeriums erhalten haben. Auf Grundlage der medizinischen Erkenntnisse zum Corona-Virus kann der Arzt für die betroffene Person ein offizielles „COVID-19-Risikoattest“ ausstellen. Auf diesem Attest steht nur, dass du zur Risikogruppe gehörst, aber nicht, welche Krankheit du hast. Es dient insbesondere zur Vorlage an den Arbeitgeber. Gehört man zur Risikogruppe und kann dem Beschäftigten keine andere – sichere – Arbeitsmöglichkeit (oder Home-Office) zugewiesen werden, ist er vom Dienstgeber unter Entgeltfortzahlung freizustellen.

Allgemeines Risiko
 
Die Definition dieser allgemeinen Risikogruppe wird nach medizinischen Erkenntnissen, insbesondere aus der Einnahme von bestimmten Arzneimitteln hergeleitet. Dabei kommt es nicht auf die allgemeine Beurteilung des eigenen Gesundheitszustands an, sondern auf das konkrete Risiko, in Verbindung mit dem SARS-CoV-2 Virus besondere Komplikationen befürchten zu müssen. Erfasst werden daher insbesondere Fälle, in denen schon die Grunderkrankungen zu Komplikationen führen, beispielsweise eine schwere Immunschwäche, schweres Diabetes, eine schwere Herz- oder Lungenkrankheit. Erkrankungen wie Diabetes und Bluthochdruck allein stellen nach Angaben von GesundheitsexpertInnen kein erhöhtes Risiko dar.
 
Schutz für Ältere - kein Schutz für Schwangere

Darüber hinaus gelten Personen ab dem 65. Lebensjahr zur Risikogruppe, was vor allem in der Akutphase der Pandemie dafür sorgte, dass vielen Pensionistinnen und Pensionisten das Unterlassen des persönlichen Kontakts mit anderen Menschen nahegelegt wurde. Bis heute nicht zur Risikogruppe gehören Schwangere, und das obwohl inzwischen bereits nachgewiesen wurde, dass es zur Übertragung des Virus von der Mutter auf das ungeborene Kind kommen kann. Unsere Forderungen sind daher die Aufnahme von Schwangeren in die Risikogruppe oder die Möglichkeit des frühzeitigen Mutterschutzes.

 

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