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Kurzarbeit III liegt am Tisch

Win-Win für in Not geratene Beschäftigte und Betriebe.


„Kurzarbeit ist das beste Modell, um Krisen wie Corona ohne noch größere Kündigungswellen zu überstehen. Es ist aber ganz klar, dass der Dienstleistungsbereich in keiner Weise mit der Industrie oder anderen Branchen vergleichbar ist. Es braucht also gerade im Tourismus ein spezifisches Modell, das auch Perspektive schafft“, sagt Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida, der seit inzwischen Monaten darauf hinweist, dass es Perspektiven für Betriebe braucht, um weitere Arbeitslose zu verhindern. „Gibt es keine finanzielle Unterstützung und konkrete Maßnahmen, riskiert die Bundesregierung Kündigungen von Tausenden Beschäftigten“, warnte der Gewerkschafter schon vor Wochen. Inzwischen preschen die vida und die Österreichische Hotellerie Vereinigung voraus und präsentierten ein Kurzarbeitsmodell. „Wir haben eigentlich keine Zeit mehr. Es braucht rasch Entscheidungen, denn bis der Tourismussektor wieder so läuft wie vor Corona, wird es wahrscheinlich noch ein Jahr dauern.“

„Die Beschäftigten sind täglich der Angst ausgesetzt, nicht zu wissen, wie es mit ihren Jobs weitergeht. Das kann so nicht weitergehen!"

Berend Tusch, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Tourismus

„Die von ÖHV und vida entwickelte Kurzarbeit III hat das Zeug, Perspektive zu geben“, unterstreicht ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer die Ausführungen Tusch. Die sogenannte Kurzarbeit III soll für die Branche mit September 2020 starten und für bis zu 12 Monate gelten. „Die Nachfrage an Hotelzimmern wird gerade in der Stadthotellerie bis weit in das Jahr 2021 deutlich hinter den Vorjahren zurückbleiben“, stellt Tusch klar. Anders als bei den Vorgängermodellen wäre bei der Kurzarbeit III Weiterbildung erlaubt und durchaus erwünscht: „Kurse werden so oft verschoben, weil gerade Dringenderes ansteht“, appelliert der Tourismusgewerkschafter.

Win-Win Situation

Auch Urlaub aus Ansprüchen, die während der Kurzarbeit III entstehen, sollen förderbar berücksichtigt werden, um zusätzlich entstehende Kosten für die Betriebe zu senken. Gleichzeitig sei jedoch darauf zu achten, dass es zur Schonung von Steuergeldern kommt. „Wir schlagen daher ein solidarisches Arbeitszeitmodell 40/60 vor. Dies bedeutet mindestens 40 Prozent Arbeitsleistung über die gesamte Belegschaft verteilt und damit nur noch 60 Prozent Kurzarbeitsförderung“, erklärt ÖHV-Präsidentin Reitterer. Die 40 Prozent Arbeitsleistung sollen aber flexibel verteilt werden können.

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