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Wirte-Paket

vida fordert Bonus für jene, die ihre Mitarbeiter nicht auf die Straße gesetzt haben.

„Das Wirte-Paket in Höhe von 500 Millionen Euro ist natürlich begrüßenswert, wobei Steuererleichterungen ab Juli keine Soforthilfe sind“, kommentiert Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida, die neue Regierungsmaßnahme. Der vida-Gewerkschafter vermisst außerdem, dass zunächst auf jene Gastronomen geschaut wird, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht auf die Straße gesetzt haben.


„Es braucht also darüber hinaus einen Bonus für Betriebe,
die ihre Leute gehalten haben.“

Berend Tusch, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Tourismus


Von der von der Regierung in Aussicht gestellten adaptierten Aushilfskräfte-Regel werden Betriebe, die in Kurzarbeit sind, übrigens wenig bis gar nichts haben, da eine Erhöhung des Personalstandes in der Kurzarbeit unzulässig ist. „Es profitieren somit die Falschen“, so Tusch.  

500 Millionen = Tropfen auf heißem Stein

Mit großer Sicherheit sind die 500 Millionen Euro aber ohnehin zu wenig für die Branche. „Unseres Erachtens ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, stellt Gewerkschafter Tusch klar. Abgesehen davon sind Worte zu wenig: „Es braucht dann auch Taten und klare Regelungen, um den Betrieben das Überleben zu sichern. Nur Betriebe, die eine wirtschaftliche Basis sehen, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer halten und Sicherheit bringen. Auch auf Beherbergungsbetriebe darf nicht vergessen werden. Bis jetzt war von einer Berücksichtigung aber nichts zu hören." Weiters wiederholt vida die Forderung, das >>> Arbeitslosengeld auf 70 Prozent der Nettoersatzrate anzuheben.

Saisonbeschäftigte dürfen nicht vergessen werden

Seit Wochen trommelt die Gewerkschaft für die Anpassung der Kurzarbeit, die auch für Saisonbetriebe gelten müß. Saisonbeschäftigte haben bereits mindestens einen Monat an Einkommen verloren. Es braucht jetzt rasch Maßnahmen, um alle Saisonbeschäftigten und Corona-Arbeitslosen in Hotels und Gastronomiebetrieben wieder in Beschäftigung zu bringen. Die Kurzarbeitsförderung muß auch jenen Betrieben zugänglich sein, die aufgrund ihrer Saisonalität derzeit noch keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen konnten, da der Geschäftsbetrieb erst mit 15. Mai beginnen kann.

 

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