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Laudamotion

AMS weist Kündigungsantrag ab.

Der Laudamotion-Betriebsrat konnte gestern, Donnerstag, seinen Mitgliedern eine gute Nachricht übermitteln: Das Arbeitsmarktservice AMS NÖ hat den vom Unternehmen gestellten Antrag auf Kündigung aller 550 MitarbeiterInnen per Bescheid abgewiesen: Darin hat das AMS festgestellt, dass jede einzelne Kündigung bei Lauda nichtig wäre, weil der Betriebsrat dazu nicht eingebunden wurde.  

AMS: Betriebsrat ist anzuerkennen

Im Bescheid führt das AMS zudem aus, dass laut geltendem österreichischen Recht der Betriebsrat anzuerkennen ist, solange ein Gericht nichts anderes feststellt – ein vom Unternehmen angestrebtes Verfahren ist dazu bei Gericht noch anhängig. 

Das Unternehmen verweigert nach wie vor Gespräche mit dem Betriebsrat. Erschwert dadurch konnte auch das noch nicht abgeschlossene Procedere um das Zustandekommen einer Sozialpartnervereinbarung zur Kurzarbeit nicht schneller abgewickelt werden.

550 KollegInnen vor Kündigung bewahrt

Der Betriebsrat hat durch sein umsichtiges Handeln jedenfalls hunderte KollegInnen vor der sicheren Kündigung bewahrt. Zeitgleich stieg der Druck vom Unternehmen auf den Betriebsrat weiter an: Es hat jede Möglichkeit ausgelotet, damit der Betriebsrat aufgibt und zurücktritt. 

Der Ball in punkto Kurzarbeit liegt jetzt ausschließlich bei der Laudamotion-Geschäftsführung. Wenn sie ernsthaft rasch Kurzarbeit für die Beschäftigten einführen will, dann hätte sie zumindest am Mittwoch den Termin beim AMS mit Gewerkschaft und Betriebsrat zur Klärung offener Punkte – etwa zur korrekten Berechnung der Arbeitszeit des fliegenden Personals – wahrnehmen müssen. 

vida und Betriebsrat unterstützen Kurzarbeit

Ihre Nichtteilnahme – auch nicht per angebotener Telefonkonferenzschaltung – sowie das gesamte bisherige Verhalten der Geschäftsführung weist aber vielmehr mehr darauf hin, dass es nie wirklich um die Kurzarbeit, sondern in erster Linie um die Kündigung der MitarbeiterInnen gegangen ist. Die Gewerkschaft vida und der Laudamotion-Betriebsrat sind dem Abschluss einer Kurzarbeitsvereinbarung jedenfalls zu keinem Zeitpunkt im Weg gestanden.  
 

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