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Plus 3 Prozent für KindergartenassistentInnen

Auch für Au-Pairs ab 2020 neuer Mindestlohn.

Der Mindestlohn für Kindergartenhelferinnen und -assistentInnen in privaten Einrichtungen steigt im kommenden Jahr um 3 Prozent. Ab 1. Jänner 2020 verdienen die rund 5.000 ArbeitnehmerInnen - überwiegend Frauen - zumindest 1.611 Euro pro Monat.

Weiters wurde eine Anhebung der Zulagen um ebenfalls drei Prozent für alle erreicht. Für Beschäftigte ab dem 31. Dienstjahr wird außerdem eine neue Lohn- und Gehaltsstufe eingeführt.

„In einer Branche, die stark von Frauen dominiert ist, ist diese spürbare Erhöhung ein wichtiger Erfolg und ein Zeichen der Wertschätzung!"

Sylvia Gassner, Vorsitzende des vida-Fachbereichs Soziale Dienste
 

Mehr Geld auch für Au-Pairs

Mit Jahresanfang 2020 tritt auch ein neuer Mindestlohntarif für Au-Pairs in Kraft. Der monatliche Mindestlohn für maximal 18 Wochenstunden Arbeitszeit inklusive Arbeitsbereitschaft wird auf 460,66 Euro angehoben.

Wie bisher muss die Gastfamilie auch Wohnung und Verpflegung bereitstellen sowie die Hälfte der Kosten des Deutschkurses bezahlen. Gemäß dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz haben Au-pairs Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr.

 

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