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Mit vida mehr Pflegegeld erkämpft

Wien: Tausende Euro Nachzahlung und höhere Pflegestufe für vida-Mitglied.

Zunehmende körperliche Beschwerden, ein Unfall oder eine chronische Erkrankung verursachen bei vielen Menschen Pflegebedarf und Kosten. Das Pflegegeld ist eine Pauschale, die Kosten, die für die Pflege und Betreuung entstehen, abdecken soll. Je nach Pflegebedarf erfolgt eine Einstufung in eine von sieben Pflegegeldstufen. Über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit entscheiden Gutachten. Dabei passieren immer wieder Fehleinschätzungen und Einstufungen in zu niedrige Pflegestufen. So auch im Fall von Werner Sohajek.

Falsch eingestuft

Werner leidet an der sogenannten Glasknochenkrankheit. Seit seinem zweiten Lebensjahr ist er auf den Rollstuhl angewiesen. Nach einem Unfall verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Pensionisten dramatisch. Werner wurde daraufhin befristet Pflegestufe 5 gewährt. Nach Ablauf der Frist wurde der weiterhin schlechte Gesundheitszustand nicht berücksichtigt und auf Stufe 3 zurückgesetzt. Statt bisher rund 920 Euro monatlich bekam Werner 450 Euro zugesprochen. Werner wandte sich an seine vida. „Wir haben sofort die Rechtsvertretung übernommen und Klage eingebracht“, erzählt vida- Rechtsexpertin Maria Buhr. Das Verfahren dauerte zwei Jahre. vida hat nicht lockergelassen, mit Erfolg. „Werner bekommt über 11.000 Euro nachbezahlt und wieder Pflegegeldstufe 5“, freut sich die Juristin. Werner dankt seiner vida: „Ich bin seit fast 40 Jahren Mitglied und sehr froh, in all den Jahren eine starke Gewerkschaft an meiner Seite zu haben!“

vida hilft

Maria Buhr rät vida-Mitgliedern, sich bei zu niedriger Einstufung oder abgewiesenen Anträgen sofort an die vida zu wenden. „Oft wissen die Betroffenen gar nicht, ob oder wie viel Pflegegeld ihnen zusteht. Sie nehmen dann den Bescheid vielfach einfach zur Kenntnis, obwohl die Gutachten fehlerhaft sein können. Deswegen ist es wichtig, dass die Betroffenen bei Fragen und Unklarheiten kostenlos Rat und Unterstützung bekommen.“


Fragen und Antworten zum Thema Pflegegeld 

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld dient als finanzielle Unterstützung für Menschen, die pflege- oder betreuungsbedürftig sind, und soll den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Wie viel Pflegegeld man bekommt, hängt von der Pflegestufe ab.


Welche Pflegestufen gibt es?

Es gibt sieben Pflegegeldstufen. Je höher die Pflegestufe ist, desto mehr Geld bekommt man. Welche Pflegestufe man bekommt, hängt davon ab, wie viel Pflegebedarf vorliegt.
 

Wie viel Pflegegeld kann man bekommen?

Wenn man im Monat mehr als 65 Stunden Pflegebedarf hat, gilt Pflegestufe 1. Hier beträgt das Pflegegeld 157,30 Euro pro Monat. Bei höherem Pflegebedarf wird Pflegegeld im Ausmaß der entsprechenden höheren Stufe gewährt, in der Stufe 7 beträgt es 1.688,90 Euro pro Monat.
 

Wer kann Pflegegeld bekommen?

Der Bedarf an Pflege und Betreuung muss voraussichtlich mehr als 6 Monate dauern. Betroffene müssen mehr als 65 Stunden Pflege und Betreuung im Monat benötigen.


Wo kann ich den Antrag auf Pflegegeld stellen?

Pflegegeld muss man bei der zuständigen Sozialversicherung beantragen, zum Beispiel bei der Pensionsversicherungsanstalt oder Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau.

 

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